Als freiwillig versicherte Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin zahlen Sie den Höchstbeitrag. Denn als Beschäftigte:r sind Sie nur dann freiwillig versichert, wenn Sie regelmäßig mehr als die sogenannte Versicherungspflichtgrenze von 66.600 Euro im Jahr 2023 verdienen.
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Der Höchstbeitrag fällt jedoch schon bei einem Arbeitsentgelt von monatlich 4.987,50 Euro an. Das Gute daran: Selbst wenn Sie mehr verdienen als monatlich 4.987,50 Euro, erhöht sich Ihr Beitrag nicht weiter. Ihr Arbeitgeber ist übrigens verpflichtet, einen Teil Ihrer Beiträge zu übernehmen.
Beiträge für freiwillig versicherte Arbeitnehmer:innen 2023
Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld | Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld | Pflegeversicherung | Pflegeversicherung mit Zuschlag ** | |
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Beitragssätze | 15,8 %* | 15,2 %* | 3,05 % | 3,40 % |
monatliche Beiträge*** | monatliche Beiträge*** | monatliche Beiträge*** | monatliche Beiträge*** | |
Höchstbeitrag, da das Arbeitsentgelt über der Beitragsbemessungsgrenze von 4.987,50 € monatlich liegt | 788,03 € | 758,10 € | 152,12 € | 169,58 € |
* Inklusive TK-Zusatzbeitragssatz von 1,2 Prozent
** Den Zuschlag zur Pflegeversicherung von 0,35 % zahlen Kinderlose ab 23 Jahren
*** Gesetzlich vorgesehene Berechnung: Die Beiträge aus dem allgemeinem Beitragssatz (14,6 Prozent) oder dem ermäßigtem Beitragssatz (14,0 Prozent) und dem TK-Zusatzbeitragssatz (1,2 Prozent) werden getrennt berechnet. In der Tabelle finden Sie die Summe aus beiden Teilbeiträgen.
Wie setzt sich mein Beitrag als Beschäftigter zusammen? Wie hoch ist der Beitragssatz?