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Sie können mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin in der Altersteilzeit frei vereinbaren, wie Sie die Arbeitszeit verteilen. Es gibt verschiedene Modelle.

Weitere Details

Wenn Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin dem zustimmt, können Sie zum Beispiel die erste Hälfte der Altersteilzeit Vollzeit arbeiten und anschließend freigestellt werden. Oder Sie arbeiten täglich nur die Hälfte der Zeit oder nur an bestimmten Tagen oder Monaten.

Es muss lediglich sichergestellt sein, dass Sie innerhalb von drei Jahren insgesamt nur die Hälfte Ihrer bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit arbeiten. Der Zeitraum verlängert sich auf bis zu sechs Jahre, wenn Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin eine andere Regelung in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung getroffen hat.