Es kommt darauf an, wie Sie bei uns versichert sind. Erfahren Sie hier, in welchen Fällen Sie Beiträge bezahlen müssen.
Weitere Details
Arbeitnehmer
Wenn Sie pflichtversicherter Arbeitnehmer sind und Sie haben während der Elternzeit kein Einkommen, brauchen Sie keine Beiträge zu zahlen. Es sei denn, Sie arbeiten in Teilzeit. Dann zahlen Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber die Beiträge, die auf das Gehalt für die Teilzeitstelle anfallen.
Wenn Sie freiwillig versicherter Arbeitnehmer sind und Sie hätten einen Anspruch auf Familienversicherung, wenn Sie nicht als Arbeitnehmer selbst versichert wären, sind Sie ebenfalls beitragsfrei. Informationen zur Familienversicherung finden Sie unter:
Häufige Fragen zur Familienversicherung
Wenn Sie als freiwillig versicherter Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Familienversicherung haben, müssen Sie sich freiwillig versichern und Beiträge bezahlen. Weitere Informationen, zum Beispiel zur Beitragshöhe finden Sie unter
Ich bin freiwillig versicherter Arbeitnehmer in Elternzeit. Wie hoch ist mein Beitrag?
Kein Arbeitnehmer
Studierende, Selbstständige und nicht Erwerbstätige zahlen ihre Beiträge weiter wie zuvor. Sie haben keinen Anspruch auf Elternzeit. Das Elterngeld selbst ist allerdings beitragsfrei.
Arbeitslose
Erhalten Sie Arbeitslosengeld I, brauchen Sie während der Zeit, in der Sie Elterngeld bekommen, keine Beiträge zu zahlen. Beziehen Sie Arbeitslosengeld II, zahlt das Jobcenter während dieser Zeit Ihre Beiträge weiter. Anspruch auf Elternzeit haben Sie in beiden Fällen nicht.