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Wie kann ich mich von der Rentenversicherungspflicht bei einer geringfügigen Beschäftigung befreien lassen? Beantragen Sie das schriftlich bei Ihrem Arbeitgebenden. Der Antrag gilt für alle von Ihnen ausgeübten geringfügigen Beschäftigungen. Er ist für die Dauer der Beschäftigungen bindend. Wichtig: Das bedeutet auch, dass Sie mit Ihrem Minijob keine Ansprüche auf spätere Leistungen aus der Rentenversicherung erwerben.
Arbeitnehmer einer geringfügig entlohnten Beschäftigung, die auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreit sind, können diese Entscheidung für zukünftige Entgeltabrechnungszeiträume einmalig zurücknehmen (§ 6 Abs. 6 SGB VI). Diese Regelung gilt ab dem 1. Juli 2026. Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht wird damit aufgehoben, so dass Arbeitnehmer wieder rentenversicherungspflichtig werden. Der schriftliche oder elektronische Aufhebungsantrag ist dem Arbeitgeber zu übergeben. Die Aufhebung der Befreiung wirkt ab dem Kalendermonat, der auf den Monat des Eingangs des Antrages bei dem Arbeitgeber folgt.
Schnellzugriff Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung
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