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Ich mache einen befristeten Aushilfsjob. Muss ich Beiträge bezahlen? Häufig nicht. Denn innerhalb eines Kalenderjahres können Sie grundsätzlich insgesamt 3 Monate arbeiten, ohne Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Dafür gibt es aber noch weitere Voraussetzungen.
Der Arbeitsvertrag muss von vornherein festlegen, dass die Beschäftigung auf maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage befristet ist.Mehrere kurzfristige Beschäftigungen innerhalb eines Kalenderjahres werden zusammengerechnet. 

Das bedeutet für Sie: Wenn Sie durch mehrere Aushilfsjobs in einem Kalenderjahr mehr als 3 Monate arbeiten, müssen Sie sich als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin selbst krankenversichern und Beiträge zu allen Zweigen der Sozialversicherung zahlen. 

Wenn Sie nicht volle 3 Kalendermonate beschäftigt waren, gelten statt der 3 Monate 90 Kalendertage.
Die Höhe Ihres Verdienstes spielt für die Sozialversicherung bei der befristeten geringfügigen Beschäftigung in der Regel keine Rolle.
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