Das bedeutet für Sie: Wenn Sie durch mehrere Aushilfsjobs in einem Kalenderjahr mehr als 3 Monate arbeiten, müssen Sie sich als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin selbst krankenversichern und Beiträge zu allen Zweigen der Sozialversicherung zahlen.
Wenn Sie nicht volle 3 Kalendermonate beschäftigt waren, gelten statt der 3 Monate 90 Kalendertage.