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Häufig nicht. Denn innerhalb eines Kalenderjahres können Sie grundsätzlich insgesamt drei Monate lang beitragsfrei beschäftigt arbeiten, ohne sozialversicherungspflichtig zu werden. Dafür müssen jedoch noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein.

Weitere Details

Der Arbeitsvertrag muss allerdings von vornherein festlegen, dass die Beschäftigung auf maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage befristet ist.

Mehrere kurzfristige Beschäftigungen innerhalb eines Kalenderjahres werden zusammengerechnet. Das bedeutet für Sie: Wenn Sie durch mehrere Aushilfsjobs in einem Kalenderjahr mehr als drei Monate arbeiten, müssen Sie sich als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin selbst krankenversichern und Beiträge zu allen Zweigen der Sozialversicherung zahlen. Wenn Sie nicht volle drei Kalendermonate beschäftigt waren, gelten statt der drei Monate 90 Kalendertage.

Die Höhe Ihres Verdienstes spielt für die Sozialversicherung bei der befristeten geringfügigen Beschäftigung in der Regel keine Rolle.