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Es kommt darauf an, wie alt Sie sind. Als Fachschüler:in sind Sie grundsätzlich bis zu Ihrem 25. Geburtstag über Ihre Eltern kostenlos familienversichert. 

Weitere Details

Familienversichert bleiben

Die Altersgrenze verlängert sich, wenn sich Ihre Ausbildung durch einen Wehr- oder Freiwilligendienst verzögert hat. Nämlich um so viele Monate, wie der Dienst gedauert hat, maximal jedoch 1 Jahr.

Sind Sie verheiratet oder leben in einer Partnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)? Dann können Sie sich über Ihre:n Ehe- oder Lebens-partner:in ohne Altersgrenze familienversichern.

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Mitglied werden

Werden Sie TK-Mitglied, wenn keine Familienversicherung mehr möglich ist.

Sie werden als Fachschüler:in zu einem besonders günstigen Tarif versichert, wenn Sie eine berufsbezogene Aus- oder Weiterbildung an einer staatlich anerkannten (Berufs-) Fachschule im Vollzeitunterricht absolvieren. Dazu zählen beispielsweise Techniker-Schulen, Meister-Schulen, Schulen oder Akademien für die Bereiche Augenoptik, Gestaltung, Technik, Wirtschaft, Gesundheit oder Sozialwesen.

Monatliche Beiträge für Fachschülerinnen und Fachschüler ab 01.10.2024
Fachschüler:innenKrankenversicherung*Pflegeversicherung
 
Monatlicher Gesamtbetrag

bis 23 Jahre ohne Kind

 97,64  Euro

29,07 Euro

126,71 Euro

ab 23 Jahre ohne Kind

 97,64  Euro

34,20  Euro

131,84  Euro

mit mindestens 1 Kind

 97,64  Euro

29,07  Euro

126,71 Euro

mit 2 Kindern unter 25 Jahre

 97,64  Euro

26,93  Euro

124,57  Euro

mit 3 Kindern unter 25 Jahre

 97,64  Euro

24,80  Euro

122,44  Euro

mit 4 Kindern unter 25 Jahre

 97,64  Euro

22,66 Euro

120,30   Euro

mit mindestens 5 Kindern unter 25 Jahre

 97,64  Euro

20,52 Euro

118,16   Euro

* Inklusive TK-Zusatzbeitrag von 10,26  €

Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, werden Sie freiwillig versichert. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach Ihrem Einkommen.

Hinweis: Welche monatlichen Gesamtbeiträge für Fachschüler:innen und Studierende bis zum 30.09.2024 gelten, können Sie hier nachlesen .

Versichern Sie sich direkt online:

TK-Mitgliedschaftsantrag

Tipp: Wenn Sie BAföG beziehen, können Sie einen Beitragszuschuss beim BAföG-Amt beantragen. Die passende Bescheinigung finden Sie hier:

BAföG-Bescheinigung herunterladen