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Was muss ich bei der Beitragszahlung als hauptberuflich Selbstständige:r beachten? Als Selbstständige oder Selbstständiger sind Sie freiwillig versichert und zahlen Ihre Beiträge selbst an uns. Der sicherste und bequemste Weg dafür ist der Bankeinzug. Dann sind Ihre Beiträge immer pünktlich bei uns und Sie müssen sich nicht weiter darum kümmern. Deshalb ist es am einfachsten, wenn Sie uns ein Lastschriftmandat erteilen.
Schnellzugriff SEPA-Lastschriftmandat Wenn Sie andere Zahlungswege nutzenNatürlich können Sie auch andere Zahlungswege nutzen. Sie können zum Beispiel Ihren Beitrag selbst überweisen. Damit Ihnen keine Nachteile entstehen, muss Ihr Beitrag pünktlich zur Fälligkeit auf unserem Konto eingegangen sein.Das Gesetz legt fest, wann die Beiträge unserem Konto gutgeschrieben sein müssen: spätestens zum 15. des jeweiligen Folgemonats. Ihr Beitrag für den Monat April wird also spätestens am 15. Mai fällig.Unsere Kontonummer für Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung finden Sie auf Ihrem Beitragsbescheid oder auf Ihren Kontoauszügen.
Ihre Eingaben werden zurückgesetzt in Minuten Sie haben länger keine Aktion durchgeführt. Zu Ihrer Sicherheit werden die von Ihnen eingegebenen Daten in Kürze gelöscht.