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Wenn Sie freiwillig versichert sind und Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit und oder Vermietung und Verpachtung haben, werden Ihre Beiträge zunächst vorläufig festgesetzt.

Weitere Details

Sobald Sie einen neuen Einkommensteuerbescheid bei uns einreichen, berechnen wir noch einmal neu und setzen Ihre Beiträge endgültig auf Basis der Einkünfte fest, die Sie wirklich erzielt haben. Wir nehmen dann eine rückwirkende Korrektur der Beiträge vor.

Das gilt auch, wenn Sie pflichtversichert sind, eine Rente oder einen Versorgungsbezug erhalten und nebenbei noch selbstständig tätig sind.

Mehr zur vorläufigen Beitragsfestsetzung finden Sie unter den  häufigen Fragen zur vorläufigen Beitragsfestsetzung .