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Wenn Sie hauptberuflich selbstständig sind, berechnen wir die Beiträge anhand der aktuellen Beitragssätze und Ihres beitragspflichtigen Einkommens. Verschaffen Sie sich einen Eindruck von Ihrem voraussichtlichen Beitrag mit dem TK-Beitragsrechner.

Weitere Details

Beitragsberechnung

Wenn Sie nachweisen, dass Ihr regelmäßiges Einkommen als Selbstständige:r niedriger ist als monatlich 5.175,00 Euro (2024), berechnen wir Ihre Beiträge nach Ihrem tatsächlichen Einkommen.

Untergrenzen für den Beitrag

Auch wenn Sie vielleicht weniger verdienen , müssen wir für Ihren Beitrag mindestens ein Einkommen von 1.178,33 Euro pro Monat ansetzen. Dieser Betrag ist die gesetzlich vorgegebene "Mindesteinnahme" für Selbstständige, also das geringstmögliche Einkommen, das Ihrem Beitrag zugrunde gelegt wird.

Ohne Nachweis zahlen Sie den Höchstbeitrag

Wenn Sie uns Ihr Einkommen nicht nachweisen, berechnen wir Ihren Beitrag aus der Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 5.175,00 Euro (2024). Sie zahlen dann den gesetzlich festgelegten Höchstbeitrag zur Krankenversicherung.

Beitragspflichtiges Einkommen

Beitragspflichtig sind die Einkünfte aus Ihrer selbstständigen Arbeit auf Grundlage des steuerrechtlichen Gewinns. Das heißt, Ihre Betriebsausgaben, wie zum Beispiel Personalkosten oder Abschreibungen für Abnutzung und Substanzverringerung (AfA), wurden bereits einkommensmindernd berücksichtigt.

Außerdem ist sonstiges Einkommen beitragspflichtig - zum Beispiel Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Weitere Informationen zur Beitragsberechnung finden Sie in diesem Artikel:

Wie kommt mein Beitrag als Selbstständiger zustande?