You can also use our website in English - change to English version
Kontakt
Startseite Leistungen und Mitgliedschaft Gut versichert in jeder Lebenslage Versichert als Selbstständige Wie hoch ist der Mindestbeitrag zur Krankenkasse für hauptberuflich Selbstständige, und wie kommt er zustande?
Wie hoch ist der Mindestbeitrag zur Krankenkasse für hauptberuflich Selbstständige, und wie kommt er zustande? Der Mindestbeitrag ergibt sich aus der "Mindesteinnahme". Das ist das Einkommen, das der Beitragsberechnung mindestens zugrunde gelegt wird - selbst wenn Sie weniger oder gar kein Einkommen haben. Für Selbständige liegt die Mindesteinnahme bei 1.248,33 Euro im Monat (2025).
Überblick über die Mindestbeiträge
Mindestbeitrag pro Monat ab 2025Selbstständige
Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld212,84 €*
Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld205,35 € *
Pflegeversicherung**44,94 €
Zuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose ab 23 Jahren7,49 €
* Inklusive Zusatzbeitrag der TK von 2,45 Prozent (2025)** Haben Sie mehr als 1 Kind, kann sich dieser Beitragssatz noch weiter reduzieren. Mehr Informationen:  Beiträge zur Pflegeversicherung Gesetzlich vorgesehene Berechnung: Die Beiträge aus dem allgemeinem Beitragssatz (14,6 Prozent) oder dem ermäßigtem Beitragssatz (14,0 Prozent) und dem TK-Zusatzbeitragssatz (2,45 Prozent) werden getrennt berechnet. In der Tabelle finden Sie die Summe aus beiden Teilbeiträgen.
Ihre Eingaben werden zurückgesetzt in Minuten Sie haben länger keine Aktion durchgeführt. Zu Ihrer Sicherheit werden die von Ihnen eingegebenen Daten in Kürze gelöscht.