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Sie kommen aus einem EU-, EWR-Staat, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich oder einem Land mit einem Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland? Dann sind Sie in der Regel bereits über Ihr Heimatland versichert. 

Für Ihre Einschreibung an einer Hochschule/Universität in Deutschland benötigt diese eine elektronische Meldung einer gesetzlichen Krankenkasse. Diese Meldung kann die TK für Sie veranlassen.
 

Weitere Details

Folgende Angaben/Unterlagen werden benötigt, damit wir die elektronische Meldung erstellen können:

  • Bild der Vorder- und Rückseite Ihrer europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC)
  • Ihren Namen, Adresse und Geburtsdatum
  • Name und Adresse Ihrer Hochschule/Universität in Deutschland
  • Datum Studienbeginn
  • optional: Telefonnummer für Rückfragen

    Kontaktieren Sie uns gern per E-Mail an ehic@tk.de.

Mit Ihrer europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC), Global Health Insurance Card (aus dem Vereinigten Königreich) oder Anspruchsberechtigung (aus einem Abkommensland) können Sie direkt zu einem Arzt oder einer Ärztin gehen.

Zu Ländern, die mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen haben, zählen zum Beispiel:

  • Bosnien-Herzegowina
  • Island
  • Liechtenstein
  • Nordmazedonien
  • Montenegro
  • Norwegen
  • Schweiz
  • Serbien
  • Türkei
  • Tunesien

Gut zu wissen: Durch die Abkommen wird der soziale Schutz für Versicherte geregelt, die sich im jeweils anderen Vertragsstaat aufhalten. Kommt ein ausländischer Versicherter aus einem Staat, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, genießt er den sozialen Schutz auch im Fall eines Aufenthalts im jeweils anderen Land.

Wenn Sie jedoch aus einem anderen Land als den oben genannten kommen oder eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit aufnehmen, müssen Sie sich in Deutschland krankenversichern.

Dann stellen Sie einfach einen Antrag auf Mitgliedschaft:

Jetzt Mitglied werden