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Egal ob man selbst BAföG bekommt oder nicht - der Studierenden-Tarif richtet sich nach dem gesetzlichen BAföG-Bedarfssatz und den aktuell gültigen Beitragssätzen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Alle Krankenkassen müssen sich daran halten. 

Das hat den Vorteil, dass die Beiträge nicht steigen, egal wie viel verdient wird.
 
Ändert sich der BAföG-Bedarfssatz, ändert sich auch der Studierenden-Tarif bei allen Krankenkassen.


So setzt sich der Studierenden-Beitrag zusammen

Bestandteile des Studenten-Beitrags

Monatlicher Betrag

Krankenversicherung (gesetzlich festgelegt) 10,22 Prozent*

82,99 Euro

Zusatzbeitrag TK (kassenindividuell), 1,2 Prozent*

9,74 Euro

Pflegeversicherung (gesetzlich festgelegt)

abhängig vom Alter und der Anzahl/dem Alter der Kinder

bis 23 Jahre ohne Kind, 3,4 Prozent*

27,61 Euro

ab 23 Jahre ohne Kind, 4,0 Prozent*

32,48 Euro

mit mindestens 1 Kind, 3,4 Prozent*

27,61 Euro

mit 2 Kindern unter 25 Jahre, 3,15 Prozent*

25,58 Euro

mit 3 Kindern unter 25 Jahre, 2,9 Prozent*

23,55 Euro

mit 4 Kindern unter 25 Jahre, 2,65 Prozent*

21,52 Euro

mit mindestens 5 Kindern unter 25 Jahre, 2,4 Prozent*

19,49 Euro

* des BAföG-Bedarfssatzes von 812 Euro (ab 01.10.22)