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Nur wenn Sie eine selbstständige Arbeit als Rentner oder Rentnerin haben, sonst nicht. Wenn Sie voll- oder teilzeitbeschäftigt sind, informiert uns Ihr Arbeitgeber. 

Weitere Details

Sie haben Einkommen aus einer Selbstständigkeit? 

  • Laden Sie dafür einfach Ihren aktuellen Einkommensteuerbescheid oder den Vorauszahlungsbescheid unter Meine TK  oder die TK-App hoch. 
  • Wir berechnen dann Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung neu. 

Wenn Sie freiwillig versichert sind, müssen Sie uns auch mitteilen, wenn Sie einen Minijob haben. Daraus zahlen Sie nur Beiträge zur Pflegeversicherung, nicht zur Krankenversicherung.