StartseiteVersicherungGut versichert in jeder LebenslageKrankenversichert in der RenteArbeiten während der RenteIch arbeite während der Rente. Muss ich aus meinem Arbeitseinkommen Beiträge zahlen?
Ich arbeite während der Rente. Muss ich aus meinem Arbeitseinkommen Beiträge zahlen?
Das hängt von der Art der Berufstätigkeit ab. Wenn Sie einen Minijob haben, zahlen Sie keine Krankenkassenbeiträge. Wenn Sie selbstständig sind, müssen Sie aus Ihren Erträgen Beiträge zahlen. Das müssen Sie auch, wenn Sie angestellt sind.Ich habe einen MinijobEin Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der Sie höchstens556 Euro im Monat verdienen. In der Regel brauchen Sie daraus keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen. Ausnahme: Sie sind freiwillig versichert . Dann zahlen Sie aus dem Minijob Beiträge zur Pflegeversicherung, aber nicht zur Krankenversicherung. Ich arbeite selbstständig Dann zahlen Sie aus diesen Einkünften Beiträge zur Kranken- und zur Pflegeversicherung, zusätzlich zu Ihren Beiträgen aus der Rente. Bitte sagen Sie uns deshalb Bescheid. Ein Anruf oder eine Nachricht über Meine TK , die TK-App oder an versicherung@tk.de genügt. Ausnahme: Sie sind hauptberuflich selbstständig. Das bedeutet, Sie arbeiten mehr als 20 Stunden in der Woche selbstständig oder Sie beschäftigen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer. Bitte informieren Sie uns darüber. Denn dann müssen wir prüfen, ob wir Sie freiwillig versichern. Hier erfahren Sie mehr über die Krankenversicherung für Selbstständige .Ich bin angestellt Wenn Sie mehr als 556 Euro im Monat verdienen, zahlen Sie über Ihren Arbeitgeber Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Dafür brauchen Sie nichts zu tun. Ihr Arbeitgeber informiert uns über Ihre Arbeit und zahlt die Beiträge aus Ihrem Arbeitsentgelt direkt an uns, genau wie die Deutsche Rentenversicherung (DRV).BeitragsbemessungsgrenzeMöglicherweise zahlen Sie insgesamt höhere Beiträge als gesetzlich vorgesehen. Das passiert, wenn Ihre Rente und Ihr Arbeitsentgelt zusammen mehr als 5.512,50 Euro im Monat betragen (Beitragsbemessungs-Grenze). Einmal im Jahr prüfen wir, ob Sie zu viele Beiträge gezahlt haben. Wenn das auf Sie zutrifft, schreiben wir Ihnen.Übrigens: Wenn Sie als Angestellte oder Angestellter zwischen 556,01 und 2.000 Euro verdienen, zahlen Sie geringere Beiträge aus Ihrem Gehalt. Sie liegen im sogenannten Übergangsbereich .Ich bin angestellt und verdiene mehr als 6.150 Euro im MonatWenn Sie monatlich mehr als 6.150 Euro (2025) verdienen, sind Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin freiwillig krankenversichert. Außerdem liegen Ihre Einkünfte oberhalb der Beitragsbemessungs-Grenze. Das bedeutet unter anderem, dass Sie keine Beiträge mehr aus Ihrer Rente zu zahlen brauchen.Die DRV überweist Ihnen aber trotzdem einen Zuschuss für die eigentlich aus der Rente zu zahlenden Beiträge zur Krankenversicherung. Diesen Zuschuss müssen Sie bei der DRV beantragen und an uns weiterleiten.
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