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Startseite Versicherung Gut versichert in jeder Lebenslage Krankenversichert in der Rente Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung Wie hoch sind meine Beiträge, wenn ich in der Rente pflichtversichert bin?
Wie hoch sind meine Beiträge, wenn ich in der Rente pflichtversichert bin? Der Beitragssatz liegt generell bei 14,6 Prozent plus TK-Zusatzbeitrag von 2,69 Prozent für die Krankenversicherung (2026). In die Pflegeversicherung zahlen Sie 3,6 Prozent bzw. 4,2 Prozent, wenn Sie keine Kinder haben. 
Schnellzugriff Beiträge zur Pflegeversicherung
Die Deutsche Rentenversicherung zahlt die HälfteFür die Krankenversicherungs-Beiträge aus der gesetzlichen Rente übernimmt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) die Hälfte. Das tut sie automatisch. Den Beitragsanteil, den Sie selbst zahlen müssen, und den Beitrag zur Pflegeversicherung zieht die DRV von Ihrer Rente ab und überweist sie zusammen mit dem DRV-Beitragsanteil zur Krankenversicherung.Reduzierte Beiträge für ausländische RentenAus ausländischen Renten müssen Sie nur auch die Hälfte der Krankenversicherungs-Beiträge zahlen. Für die Pflegeversicherung zahlen Sie die kompletten Beiträge.Die Beitrags-Bemessungsgrenze ist der HöchstbetragDie sogenannte Beitragsbemessungs-Grenze liegt bei 5.812,50 Euro im Monat. Das bedeutet, dass Sie für das Einkommen, das diese Grenze übersteigt, keine Beiträge zahlen (Stand: 2026).Untergrenze für geringe EinkommenFür Pflichtversicherte gibt es eine beitragsfreie Untergrenze. Liegen Ihre Versorgungsbezüge und Ihre Einnahmen aus nebenberuflicher selbstständiger Tätigkeit insgesamt höchstens bei 197,75 Euro im Monat? Dann brauchen Sie dafür keine Beiträge zu zahlen  (Stand: 2026).Für bestimmte Betriebsrenten gilt außerdem ein Freibetrag .4 Rechenbeispiele:
Beispiel 1: Rentnerin mit ausländischer Rente und MinijobRenate Blume ist als Rentnerin pflichtversichert. Sie hat 2 Kinder über 25 Jahren. Sie hat Einkünfte über 1550 Euro. Diese setzen sich so zusammen: Sie bekommt eine Rente von der Deutschen Rentenversicherung über 900 Euro. Außerdem bekommt sie eine ausländische Rente von 150 Euro und eine Betriebsrente von 180 Euro. In einem Minijob verdient sie monatlich noch 320 Euro dazu. Diese Beiträge zahlt sie in die Krankenversicherung: 
Beitragssatz 14,6 % + Zusatzbeitragssatz 2,69 % = 17,29 % 
Für die ausländische Rente gilt der halbe Beitragssatz von 8,645 %DRV-Rente: 900 Euro × 17,29 % = 155,61 Euro
Davon zahlt Renate die Hälfte: 77,81 Euro
ausländische Rente: 150 Euro × 8,645 % = 12,79 EuroBetriebsrente: Keine KV-Beiträge, keine PV-Beiträge (Rente liegt unterhalt der Untergrenze)Minijob: Keine KV-Beiträge, keine PV-Beiträge
Gesamter Krankenversicherungsbeitrag: 90,78 EuroPflegeversicherungsbeitrag: 1.050 Euro x 3,6 % = 37,80 EuroInsgesamt zahlt Renate Blume 128,58 Euro in die Kranken- und Pflegeversicherung.
 
Beispiel 2: nebenberuflich selbstständiger RentnerGeorg Baum ist als Rentner pflichtversichert. Er hat keine Kinder. Seine monatlichen Einkünfte liegen bei 2.150 Euro.So setzen sich diese zusammen: Georg bekommt von der Deutschen Rentenversicherung eine Rente von 1.200 Euro und vom Versorgungswerk eine Betriebsrente von 500 Euro. 
Außerdem arbeitet er als Nachhilfelehrer und verdient sich damit 450 Euro im Monat dazu. Da er bloß 8 Stunden in der Woche arbeitet, ist dies eine nebenberufliche Selbstständigkeit.
In die Krankenversicherung zahlt Georg 14,6 % + 2,69 % (Zusatzbeitragssatz) = 17,29 % DRV-Rente: 1.200 Euro x 17,29 % = 207,48 Euro
Davon zahlt Georg die Hälfte: 103,74 Euro
Betriebsrente: 500 Euro x 17,29 % = 86,45 EuroNebenberufliche Selbstständigkeit: 450 Euro x 17,29 % = 77,81 Euro
 
Gesamter Krankenversicherungsbeitrag: 268,00 EuroPflegeversicherungsbeitrag: 2.150 Euro x 4,2 % = 90,30 EuroInsgesamt zahlt Georg Baum 358,30 Euro in die Kranken- und Pflegeversicherung.
 
Beispiel 3: Rentner ohne allesToni bekommt eine Altersrente von der Deutschen Rentenversicherung über 2.500 Euro, darüber hinaus hat er keine Einkünfte. Er ist als Rentner pflichtversichert und hat ein Kind. Der Beitrag für die Krankenversicherung von Toni:Beitragssatz:  14,6 % + Zusatzbeitragssatz 2,69 %  = 17,29 % Sein Beitrag liegt bei 432,25 Euro. (2.500 Euro x  17,29 %)Toni zahlt also 216,13 Euro, während die Rentenversicherung auch noch einmal diesen Betrag zahlt.In die Pflegeversicherung zahlt er 2.500 Euro x  3,6 % = 90,00 Euro.Insgesamt zahlt Toni aus seiner Rente Beiträge von 306,13 Euro. 
 
Beispiel 4: Rentnerin mit FestanstellungJanne bekommt eine Altersrente von 1.800 Euro. Als Angestellte verdient sie außerdem 3.500 Euro im Monat. Sie hat also Einkünfte von 5.300 Euro monatlich. Kinder hat sie nicht.Beiträge zahlt sie sowohl aus Ihrer Rente als auch aus ihrem Arbeitsentgelt.Da sie eine Rente bekommt, gilt für sie aus ihrem Arbeitsentgelt der reduzierte Beitragssatz für die Krankenversicherung von 14,0 % plus Zusatzbeitragssatz von 2,69 % = 16,69 %. 

3.500 Euro x 16,69 % = 584,15 Euro. Davon übernimmt ihr Arbeitgeber die Hälfte, sodass Janne auch nur die Hälfte zahlt, nämlich 292,08 Euro.
Aus ihrer Rente gilt der normale Beitragssatz zur Krankenversicherung von 14,6 % plus Zusatzbeitragssatz von 2,69 % = 17,29 %.

1.800 Euro x 17,29 % = 311,22 Euro. Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt die Hälfte, Janne selbst zahlt aus der Rente zur Krankenversicherung 155,61 Euro.
Zur Krankenversicherung zahlt sie insgesamt Beiträge von monatlich 447,69 Euro.Für die Pflegeversicherung gilt der Beitrag für Kinderlose von 4,2 %. 
Aus dem Arbeitsentgelt übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitragssatzes von 1,8 %, Janne zahlt die andere Hälfte plus den Zuschlag für Kinderlose von 0,6 %: 3.500 Euro x 2,4 % = 84,00 Euro.
Aus der Rente zahlt Janne die Pflegeversicherung komplett selbst: 1.800 x 4,2 % = 75,60 Euro.
In die Pflegeversicherung zahlt sie 159,60 Euro.Insgesamt zahlt Janne zur Kranken- und Pflegeversicherung Beiträge von 607,29 Euro.
  
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