Der Beitragssatz liegt generell bei 14,6 Prozent plus TK-Zusatzbeitrag von 1,2 Prozent für die Krankenversicherung. In die Pflegeversicherung zahlen Sie 3,05 Prozent bzw. 3,40 Prozent, wenn Sie keine Kinder haben.

Weitere Details

Die Beitrags-Bemessungsgrenze ist der Höchstbetrag

Die sogenannte Beitragsbemessungs-Grenze liegt bei 4.987,50 im Monat. Das bedeutet, dass Sie für das Einkommen, das diese Grenze übersteigt, keine Beiträge zahlen (Stand: 2023).

Die Deutsche Rentenversicherung zahlt die Hälfte

Für die Krankenversicherungs-Beiträge aus der gesetzlichen Rente übernimmt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) die Hälfte. Das tut sie automatisch. Den Beitragsanteil, den Sie zahlen müssen, und den Beitrag zur Pflegeversicherung zieht die DRV von Ihrer Rente ab und überweist sie zusammen mit dem DRV-Anteil.

Reduzierte Beiträge für ausländische Renten

Aus ausländischen Renten müssen Sie nur die Hälfte der Krankenversicherungs-Beiträge zahlen. Für die Pflegeversicherung zahlen Sie die kompletten Beiträge.

Besonderheiten für freiwillig Versicherte

  • Wenn Sie freiwillig versichert sind, müssen Sie Ihre Beiträge selbst an uns überweisen. Den Beitragsanteil der DRV beantragen Sie hier: Beitragsanteil beantragen. Sie bekommen ihn zusammen mit Ihrer Rente ausgezahlt. Dann überweisen Sie Ihren und den DRV-Anteil an uns.
  • Sie zahlen Beiträge aus Ihren kompletten Einnahmen, die Sie für Ihren Lebensunterhalt zur Verfügung haben. Für Einnahmen, aus denen nur freiwillig Versicherte Beiträge zahlen, gilt ein ermäßigter Beitragssatz von 14,0 Prozent plus TK-Zusatzbeitrag von 1,2 Prozent. Dazu kommt der Beitrag für die Pflegeversicherung.
  • Es gibt einen Mindestbeitrag: Sie zahlen Beiträge mindestens aus 1.131,67 EUR im Monat (Stand: 2023). Die monatlichen Mindestbeiträge zur Krankenversicherung betragen also 178,80 EUR und zur Pflegeversicherung 34,52 EUR bzw. 38,48 EUR, wenn Sie keine Kinder haben. Selbst wenn Sie weniger Einnahmen als 1.131,67 EUR im Monat haben sollten, dürfen wir dies nicht berücksichtigen. Dieser Betrag ist gesetzlich festgelegt.