Ja. In der Regel läuft Ihre Kranken- und Pflegeversicherung wie gewohnt weiter. Sollte sich etwas ändern für die Zeit vom Rentenantrag bis zum Beginn der Rente, melden wir uns bei Ihnen.
Weitere Details
In folgenden Fällen brauchen Sie als Rentenantragstellerin oder Rentenantragsteller keine Beiträge zu zahlen:
- Sie waren bis zum Rentenantrag familienversichert und erfüllen die Voraussetzungen dafür auch weiter.
- Sie haben eine Witwen- oder Witwerrente beantragt und Ihr verstorbener Ehemann oder Ihre verstorbene Ehefrau war bereits als Rentnerin oder Rentner versichert.
Wenn Sie weder familienversichert noch über Ihren Arbeitgeber versichert sind, zahlen Sie als Rentenantragstellerin oder Rentenantragsteller Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.