Wenn alle Voraussetzungen für die Versicherung als Rentner oder Rentnerin erfüllt sind: Grundsätzlich ab Rentenbeginn, frühestens allerdings ab dem Tag Ihres Rentenantrags bei der DRV.
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Sofern Sie anderweitig versichert sind, weil Sie zum Beispiel noch in einem Arbeitsverhältnis stehen, dann bleiben Sie dies so lange, wie Ihr Arbeitsverhältnis andauert. Erst danach werden Sie als Rentnerin oder Rentner krankenversichert.