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Nur in folgenden Fällen schreiben wir Sie regelmäßig an: Sie sind freiwillig versichert oder Sie haben neben der gesetzlichen Rente und Versorgungsbezügen noch weitere Einkommen. Dann müssen wir Sie einmal im Jahr fragen, ob sich die Höhe Ihrer Einkommen verändert hat. Dazu sind wir gesetzlich verpflichtet.

Weitere Details

Wir bitten Sie um Ihren Einkommenssteuer-Bescheid oder einen Nachweis über Ihre Einkommen, zum Beispiel vom ausländischen Rentenversicherungs-Träger. Diese Angaben und Nachweise brauchen wir, damit wir Ihre Beiträge anpassen können.