Voraussetzung für eine Pflichtversicherung als Rentnerin oder Rentner ist, dass Sie einen Rentenantrag bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gestellt haben. Außerdem müssen Sie zu diesem Zeitpunkt während der zweiten Hälfte Ihres Berufslebens mindestens 90 Prozent anrechenbare Zeiten haben, sogenannte Vorversicherungszeiten. Die Pflichtversicherung hängt NICHT von der Höhe Ihres Einkommens oder Ihrer Rente ab.
Weitere Details
Als Vorversicherungszeiten werden
- Versicherungszeiten in einer gesetzlichen Krankenversicherung wie der TK berücksichtigt, unabhängig davon, ob Sie während dieser Zeit freiwillig versichert, pflichtversichert oder familienversichert waren und
- ab dem 1. August 2017 drei Jahre für jedes Kind, das bis zum Tag der Rentenantragstellung geboren wurde. Als Kinder gelten leibliche Kinder, Pflegekinder und zur Adoption freigegebene Kinder sowie unter bestimmten Voraussetzungen Adoptivkinder und Stiefkinder.
Beispiel:
Haben Sie 40 Jahre lang gearbeitet, werden Sie als Rentnerin oder Rentner pflichtversichert, wenn Sie in den letzten 20 Jahren vor Ihrem Rentenantrag bei der DRV mindestens 18 Jahre an Vorversicherungszeiten erreicht haben.
Als Berufsleben gilt die Zeit ab dem Beginn Ihrer ersten Erwerbstätigkeit bis zum Tag, an dem Sie Ihren Rentenantrag bei der DRV stellen.
Waren Sie nie berufstätig, gilt der Tag Ihrer Heirat als Anfang der Frist oder, wenn Sie nie verheiratet waren, Ihr 18. Geburtstag.