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Der Medizinische Dienst (früher: "Medizinischer Dienst der Krankenversicherung") ist der Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung. Er stellt sein fachliches Know-how den Kranken- und Pflegekassen zur Verfügung. Das Sozialgesetz garantiert dabei die fachliche Unabhängigkeit des MD.

Die Gutachterinnen und Gutachter des MD beurteilen, ob eine Behandlung medizinisch notwendig ist, dem anerkannten Stand von Medizin und Pflege entspricht und "das Maß des Notwendigen nicht überschreitet". Sie halten sich an fachliche Qualitätsstandards und sozialrechtliche Bestimmungen.

Auch in vielen Widerspruchs-Verfahren nimmt die TK die Leistungen des MD in Anspruch, um den Sachverhalt sozialmedizinisch beurteilen zu können. Hierzu ist es hilfreich, wenn Sie Ihrem Widerspruch zusätzlich eine ärztliche Begründung beifügen können.