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Wenn Sie mit einer Entscheidung der TK nicht einverstanden sind (zum Beispiel mit einer Beitragsfestsetzung oder Leistungsablehnung), dann haben Sie das Recht, dagegen Widerspruch zu erheben und damit ein sogenanntes Widerspruchs-Verfahren einzuleiten. Dafür haben Sie 1 Monat Zeit. Nach Ablauf dieser Frist ist Ihr Widerspruch unzulässig.

Weitere Details

Im Widerspruchs-Verfahren wird die Recht- und Zweckmäßigkeit der TK-Entscheidung überprüft. Ergibt die Prüfung, dass es bei der Entscheidung der TK bleibt, wird ein Widerspruchsbescheid durch einen ehrenamtlichen  Widerspruchs-Ausschuss  der TK erlassen. Der Widerspruchs-Ausschuss - bestehend zu gleichen Teilen aus Versicherten- und Arbeitgebervertretern - ist die einzige Stelle, die Ihren Widerspruch abschließend entscheiden kann.

Der Widerspruchsbescheid gibt Ihnen im Anschluss an das Widerspruchs-Verfahren die Möglichkeit, die Entscheidung der TK vor einem Sozialgericht klären zu lassen.