Wenn Sie mit einer Entscheidung der TK nicht einverstanden sind (zum Beispiel mit einer Beitragsfestsetzung oder Leistungsablehnung), dann haben Sie das Recht, dagegen Widerspruch einzulegen und damit ein sogenanntes Widerspruchsverfahren einzuleiten. Dafür haben Sie 1 Monat Zeit. Nach Ablauf dieser Frist ist Ihr Widerspruch unzulässig.
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Im Widerspruchsverfahren wird die Recht- und Zweckmäßigkeit der TK-Entscheidung überprüft. Ergibt die Prüfung, dass es bei der Entscheidung der TK bleibt, wird ein Widerspruchsbescheid durch einen ehrenamtlichen Widerspruchsausschuss der TK erlassen. Der Widerspruchsausschuss - bestehend zu gleichen Teilen aus Versicherten- und Arbeitgebervertretern - ist die einzige Stelle, die Ihren Widerspruch abschließend entscheiden kann.
Der Widerspruchsbescheid gibt Ihnen im Anschluss an das Widerspruchsverfahren die Möglichkeit, die Entscheidung der TK vor einem Sozialgericht klären zu lassen.