Wenn Sie Ihren Widerspruch zurückziehen möchten, teilen Sie uns dies bitte umgehend schriftlich mit. Auch hier reicht ein formloses Dokument mit Datum und handschriftlicher Unterschrift, auf dem Sie uns mitteilen, dass Sie Ihren Widerspruch zurückziehen möchten. Sollten Sie mehrere Widerspruchsverfahren gegen uns führen, nennen Sie uns bitte die konkrete Entscheidung, der Sie widersprochen hatten.

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Wichtig: Sollten Sie auf Nachfragen von uns nicht reagieren - z. B. wenn Dokumente fehlen, die wir zur Beurteilung ihres Anliegens benötigen - ist damit das Verfahren nicht beendet, sondern wird dennoch dem Widerspruchsausschuss zur Entscheidung vorgelegt. Einzig eine schriftliche Rücknahme Ihres Widerspruchs kann das Verfahren von Ihrer Seite aus beenden.