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Die Stelle, die über Ihr Anliegen entschieden hat, bekommt erneut die Gelegenheit, es zu prüfen. Zum Beispiel: Hat sie ein entscheidendes Detail übersehen? Was sind die Gründe für den Widerspruch? Hat sich die Sach- oder Rechtslage geändert? Ist ein (weiteres) medizinisches Gutachten erforderlich?

Weitere Details

Im Anschluss daran gibt es drei Möglichkeiten:

  1. Sollte die Stelle zu Ihren Gunsten entscheiden, kann zum Beispiel die Leistung also doch übernommen werden, so spricht man von einer "Abhilfe".
  2. Sollte die Stelle bei ihrer ursprünglichen Entscheidung bleiben, gibt sie Ihren kompletten Vorgang - inklusive aller Unterlagen, Gutachten und vorangegangenem Schriftverkehr - zur Aufbereitung  für den abschließend entscheidenden Widerspruchs-Ausschuss  weiter.
  3. Unbenommen davon haben Sie jederzeit die Möglichkeit, Ihren Widerspruch zurückzuziehen.
Mein Widerspruch hat sich für mich erledigt. Was muss ich tun?