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Bei Schwangerschaftsbeschwerden, die über das übliche Maß hinausgehen, beteiligen wir uns in begründeten Fällen an den Kosten einer Haushaltshilfe. Das gilt auch für die Zeit nach der Entbindung. Voraussetzung: Weder Sie noch andere im Haushalt lebende Personen können den Haushalt weiterführen. Die Leistung ist unabhängig davon, ob bereits ein Kind in Ihrem Haushalt lebt oder nicht.