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Startseite Pflegeversicherung Pflegeleistungen und Pflegegrade Im Pflegeheim Was für Leistungen bekomme ich, wenn ich im Pflegeheim bin?
Was für Leistungen bekomme ich, wenn ich im Pflegeheim bin? Für eine vollstationäre Pflege in einem zugelassenen Pflegeheim zahlen wir für Sie einen pauschalen monatlichen Betrag. Dieser deckt einen Teil der Kosten für Pflege, Betreuung und medizinische Behandlungspflege ab. Den restlichen Teil sowie die Kosten für Verpflegung, Unterkunft, Investitionen und Komfortleistungen tragen Sie. 
Pflegeheime bieten darüber hinaus umfangreiche Betreuungs- und Aktivierungsmaßnahmen für die Bewohnerinnen und Bewohner an. Die Kosten dafür werden direkt mit der TK abgerechnet.Die pauschalen monatlichen Beträge, die wir zahlen, finden Sie in der folgenden Tabelle.
PflegegradMonatlicher Leistungsbetrag der TK
 1131 Euro
 2805 Euro
 31.319 Euro
41.855 Euro
52.096 Euro
Unser Leistungsbetrag deckt allerdings nicht alle Kosten für Ihre Pflege ab. Vom Pflegeheim erhalten Sie eine monatliche Rechnung über die Kosten für die Pflege. Das ist Ihr Eigenanteil. Dieser setzt sich aus den folgenden Aufwendungen zusammen:Ihr Anteil an den pflegebedingten Aufwendungen, einschließlich der Ausbildungsvergütungen Unterkunft und Verpflegung Investitionskosten und KomfortleistungenGut zu wissen: Ihre pflegebedingten Aufwendungen sind in den Pflegegraden 2, 3, 4 und 5 grundsätzlich gleich hoch.Entlastung durch gestaffelten Zuschlag zu den pflegebedingten KostenFür alle Pflegebedürftigen ab dem Pflegegrad 2 zahlen wir einen weiteren Zuschuss für den Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen. Die Höhe des Zuschusses hängt davon ab, wie lange Sie bereits vollstationär gepflegt werden oder wurden. Je länger dieser Zeitraum ist, desto höher ist der Zuschuss. 
Dauer der vollstationären PflegeZuschuss 2024
bis einschließlich 12 Kalendermonate15 %
mehr als 12 bis einschließlich 24 Kalendermonate30 %
mehr als 24 bis einschließlich 36 Kalendermonate50 %
mehr als 36 Kalendermonate75 %
Unseren Zuschuss zahlen wir direkt an das Pflegeheim. Sie müssen sich um nichts kümmern. Den Restbetrag stellt Ihnen das Pflegeheim in Rechnung.Haben Sie Fragen zur Höhe Ihres Eigenanteils? Dann wenden Sie sich bitte direkt an Ihr Pflegeheim. In der Regel ergeben sich diese auch aus der Rechnung die Sie vom Pflegeheim erhalten.BerechnungsbeispielSie werden seit dem 1. Februar 2024 erstmalig in einem Pflegeheim vollstationär gepflegt. Daher zahlen wir einen Zuschuss von 15 Prozent Ihres pflegebedingten Eigenanteils. Am 1. Februar 2025 werden Sie bereits mehr als 12 Kalendermonate in einem Pflegeheim gepflegt. Daher erhöht sich ab diesem Zeitpunkt der Zuschuss auf 30 Prozent Ihres pflegebedingten Eigenanteils. 
 
Ihr Kostenanteil sinkt, je länger Sie gepflegt werden:
Art der AufwendungFebruar 2024Februar 2025
Ihr Anteil an den pflegebedingten Aufwendungen (einschließlich der Ausbildungskosten)1.500 Euro1.500 Euro
TK-Zuschuss- 225 Euro 
(= 15 %)
- 450 Euro 
(= 30 %)
Unterkunft und Verpflegung+ 900 Euro+ 900 Euro
Investitionskosten+ 450 Euro+ 450 Euro
Ihr Kostenanteil2.675 Euro2.400 Euro
Abrechnung von LeistungenFast alle zugelassenen Pflege-Einrichtungen rechnen direkt mit den Pflegekassen ab. Ist das nicht der Fall, müssen Sie die Rechnungen zunächst selbst begleichen. Bis zu 80 Prozent des jeweiligen Höchstbetrags in den Pflegegraden können wir Ihnen dann erstatten.Günstiger und bequemer für Sie sind deshalb Einrichtungen, die eine Vergütungsvereinbarung mit den Pflegekassen haben. Fragen Sie in der Einrichtung einfach nach, ob eine entsprechende Vereinbarung besteht. 
Ihre Eingaben werden zurückgesetzt in Minuten Sie haben länger keine Aktion durchgeführt. Zu Ihrer Sicherheit werden die von Ihnen eingegebenen Daten in Kürze gelöscht.