StartseitePflegeversicherungPflegeleistungen und PflegegradeZu Hause gepflegtEntlastungsbetrag in der PflegeFür welche Leistungen kann der Entlastungsbetrag genutzt werden?
Für welche Leistungen kann der Entlastungsbetrag genutzt werden?
Der Entlastungsbetrag ist ein Unterstützungsangebot für pflegebedürftige Menschen. Dieses soll die Selbstständigkeit stärken und alle an der Pflege beteiligten Personen entlasten. Der Entlastungsbetrag kann für verschiedene Unterstützungsleistungen genutzt werden.Schnellzugriff
Was ist der Entlastungsbetrag?
Für folgende Unterstützung kann der Entlastungsbetrag genutzt werden:Nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag wie zum Beispiel:Haushaltsnahe Dienstleistungen wie Kochen, Putzen, Einkaufen oder WäschepflegeHilfe bei der Bewältigung und Organisation des Alltags wie Begleitung zu Praxisbesuchen oder BotengängeBetreuungsangebote wie Einzelbetreuung zuhause, Gruppenangebote oder der Besuch von DemenzcafésIn einigen Bundesländern auch die NachbarschaftshilfeLeistungen ambulanter Pflegedienste (bei Pflegegrad 2-5 ausschließlich für Leistungen der Haushaltsführung oder Betreuung, bei Pflegegrad 1 auch für Unterstützung bei der körperbezogenen Pflege)Erstattung der Eigenanteile bei Tages- und Nachtpflege und Kurzzeitpflege (zum Beispiel Kosten für Unterkunft und Verpflegung)Oft wird im Kontext des Entlastungsbetrags auch von "Angeboten zur Unterstützung im Alltag", "Angeboten nach Landesrecht", "anerkannten Betreuungs- und Service-Angeboten", "Entlastungsleistungen" oder auch von Nachbarschaftshilfe geschrieben. Damit ist immer das Gleiche gemeint.Kein Antrag nötigDen Entlastungsbetrag brauchen Sie nicht zu beantragen. Sie haben automatisch Anspruch darauf, wenn Sie einen Pflegegrad haben und zu Hause leben. Sie können also beispielsweise einen Pflegedienst bitten, Sie beim Putzen zu unterstützen oder zu einer Untersuchung in die Praxis zu begleiten. Die Erstattung der Rechnung prüfen wir. Voraussetzung für die Erstattung ist, dass der Anbieter und das Angebot offiziell anerkannt sind.Übersicht mit dem TK-PflegelotsenEine Übersicht zu den verfügbaren Angeboten und Anbietern von Entlastungsleistungen in ganz Deutschland finden Sie auf www.pflegelotse.de . Dort können Sie konkret auswählen, welche Form von Angebot Sie suchen.Mehr Informationen dazu finden Sie hier: Wen kann ich mit dem Entlastungsbetrag bezahlen?
Wir nutzen Cookies
Privatsphäre-Einstellungen
Um Ihnen eine sichere und benutzerfreundliche Website anzubieten, setzen wir Cookies ein. Einige dieser Cookies sind technisch erforderlich, damit unser Angebot funktioniert. Mit Ihrer Zustimmung nutzen wir zudem weitere Tools. Diese helfen uns unter anderem zu verstehen, wie unsere Website genutzt wird. Dabei können personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse oder Ihr Nutzungsverhalten verarbeitet werden. Mit einem Klick auf die Schaltfläche "Nur erforderliche" lehnen Sie diese optionalen Cookies ab. Ihre Auswahl können Sie in den Privatsphäre-Einstellungen jederzeit anpassen. Weitere Informationen finden Sie im Impressum , der Datenschutzerklärung und unter Cookies auf tk.de .
Entscheiden Sie selbst, für welche Zwecke wir Ihre Daten speichern und verarbeiten dürfen. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit anpassen. Weitere Informationen finden Sie unter Cookies auf tk.de .
Technisch erforderliche Cookies
Funktionale Cookies
Marketing-Cookies
Dienste
Individuelle Einstellungen
Nur erforderliche
Alle zulassen
Ausgewählte zulassen
Alle zulassen
Ihre Eingaben werden zurückgesetzt in MinutenSie haben länger keine Aktion durchgeführt. Zu Ihrer Sicherheit werden die von Ihnen eingegebenen Daten in Kürze gelöscht.