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Was hat sich 2024 bei der Ersatzpflege von unter 25-Jährigen geändert? Durch das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz haben Personen, die zu Beginn der Ersatzpflege den Pflegegrad 4 oder 5 haben und jünger als 25 Jahre sind, seit Anfang 2024 folgende Vorteile:
Sie können sofort Ersatzpflege bekommen. Die Pflegeperson muss Sie nicht bereits 6 Monate lang zu Hause gepflegt haben.Wir zahlen Ihnen bis zu 3.386 Euro für maximal 56 Tage pro Kalenderjahr. Sie können 1.612 Euro der Ersatzpflege und 100 Prozent des nicht ausgeschöpften Kurzzeitpflege-Anspruchs (höchstens 1.774 Euro) für die Ersatzpflege verwenden. Am 1. Januar 2025 erhöht sich der Maximalbetrag auf 3.539 Euro.Sie haben dadurch einen Anspruch von 8 Wochen Ersatzpflege pro Kalenderjahr. So lange wird unter anderem zusätzlich die Hälfte des Pflegegelds weitergezahlt.
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