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Startseite Pflegeversicherung Pflegeleistungen und Pflegegrade Zu Hause gepflegt Pflegegeld - bei Pflege durch eine private Pflegeperson Warum wird das Pflegegeld gekürzt?
Warum wird das Pflegegeld gekürzt? Pflegegeld wird nur dann gezahlt, wenn die Pflege zu Hause in geeigneter Weise zum Beispiel durch private Personen selbst sichergestellt wird.
Die wichtigsten Gründe für die Kürzung von Pflegegeld
GrundErläuterung
Durchgängiger Krankenhausaufenthalt über 4 Wochen Das Pflegegeld wird bis zu 28 Tage weitergezahlt. Bei einer Entlassung nach Hause erhalten Sie wieder wie gewohnt Ihr Pflegegeld.
Stationäre Reha- oder Vorsorge-Kur über 4 WochenDas Pflegegeld wird bis zu 28 Tage weitergezahlt. Bei einer Entlassung nach Hause erhalten Sie wieder wie gewohnt Ihr Pflegegeld.
Stationäre Reha Ihrer PflegepersonWerden Sie während der stationären Reha Ihrer Pflegeperson in der Einrichtung mit aufgenommen, zahlen wir in dieser Zeit kein Pflegegeld. Für den Aufnahme- und Entlassungstag besteht Anspruch auf Pflegegeld.
Kurzzeitpflege Das Pflegegeld wird in der Zeit in einer stationären Kurzzeitpflege-Einrichtung um 50 Prozent gekürzt, nicht aber am Aufnahme- und Entlassungstag. Die Kurzzeitpflege kann für bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr genutzt werden.Mehr zum Thema: Kurzzeitpflege
Ersatzpflege (Verhinderungspflege) Wenn Sie tageweise oder stationäre Ersatzpflege bekommen, d.h. Ihre Pflegeperson bzw. Ihre Pflegepersonen sind länger als 8 Stunden abwesend oder Sie befinden sich in einer stationären Pflegeeinrichtung, zahlen wir Ihnen die Hälfte Ihres Pflegegeldes.Ab dem 1. Juli 2025 gilt: Sie bekommen bis zu 8 Wochen im Jahr die Hälfte des Pflegegeldes.Sie sind jünger als 25 Jahre und haben Pflegegrad 4 oder 5? Dann trifft das schon seit dem 1. Januar 2024 für Sie zu. Bis zum 30. Juni 2025 gilt: Sie bekommen bis zu 6 Wochen im Jahr die Hälfte des Pflegegeldes.Mehr zum Thema: Ersatzpflege
Beratungseinsatz wurde nicht durchgeführtWenn Sie nur Pflegegeld erhalten, müssen Sie regelmäßig einen Beratungsbesuch durch eine Pflegefachkraft nachweisen. Erfolgt trotz Erinnerung durch uns kein Beratungseinsatz, wird das Pflegegeld um 50 Prozent gekürzt.Mehr zum Thema: Beratungseinsatz von Pflege-Fachkräften
Änderung von PflegeleistungenErhalten Sie Pflegegeld, zahlen wir Ihnen dieses immer Voraus für den kommenden Monat. Wenn Sie jedoch künftig nur von einem Pflegedienst gepflegt werden möchten, fordern wir zu viel gezahltes Pflegegeld zurück, wenn die Leistung im laufenden Monat umgestellt wird. Das gilt auch, wenn Sie in ein Pflegeheim ziehen. Erfolgt die Pflege zusätzlich zu Ihrer Pflegeperson durch einen Pflegedienst, werden wir zu viel gezahltes Pflegegeld in der Regel aufrechnen.Mehr zum Thema: Pflegeleistungen ändern
Mehr als 6 Wochen Auslands-Aufenthalt außerhalb der europäischen Union (ausgenommen: Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz) im KalenderjahrDas Pflegegeld wird für bis zu 42 Kalendertage pro Kalenderjahr weitergezahlt, wenn Sie als pflegebedürftige Person vorübergehend im außereuropäischen Ausland sind, zum Beispiel im Urlaub. Ab dem 43. Tag erhalten Sie kein Pflegegeld mehr.
 Es gibt noch weitere Gründe, warum das Pflegegeld gekürzt werden kann. Trifft keiner der oben genannten Gründe auf Sie zu, schreiben Sie uns entweder einfach eine Nachricht über "Meine TK" (Nachricht an die TK) oder die TK-App oder rufen Sie uns unter 040 - 460 66 16 00 an. Sie erreichen uns montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr.Hinweis: Werden Sie zusätzlich durch einen Pflegedienst gepflegt? Dann erhalten Sie Kombinationspflege . Sie bekommen die Pflegesachleistung durch den Anbieter sowie ein anteiliges Pflegegeld. Die Höhe des Pflegegeldes ist davon abhängig, in welchem Umfang Pflegesachleistungen erbracht wurden. Ein Rechenbeispiel finden Sie hier .
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