| Durchgängiger Krankenhausaufenthalt über 8 Wochen | Das Pflegegeld wird bis zu 56 Tage (bis 31.12.25 28 Tage) weitergezahlt. Bei einer Entlassung nach Hause erhalten Sie wieder wie gewohnt Ihr Pflegegeld. |
| Stationäre Reha- oder Vorsorge-Kur über 8 Wochen | Das Pflegegeld wird bis zu 56 Tage (bis 31.12.25 28 Tage) weitergezahlt. Bei einer Entlassung nach Hause erhalten Sie wieder wie gewohnt Ihr Pflegegeld. |
| Stationäre Reha Ihrer Pflegeperson | Werden Sie während der stationären Reha Ihrer Pflegeperson in der Einrichtung mit aufgenommen, zahlen wir in dieser Zeit kein Pflegegeld. Für den Aufnahme- und Entlassungstag besteht Anspruch auf Pflegegeld. |
| Kurzzeitpflege | Das Pflegegeld wird in der Zeit in einer stationären Kurzzeitpflege-Einrichtung um 50 Prozent gekürzt, nicht aber am Aufnahme- und Entlassungstag. Die Kurzzeitpflege kann für bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr genutzt werden.Mehr zum Thema: Kurzzeitpflege |
| Verhinderungspflege (Ersatzpflege) | Wenn Sie tageweise oder stationäre Verhinderungspflege bekommen, d.h. Ihre Pflegeperson bzw. Ihre Pflegepersonen sind länger als 8 Stunden abwesend oder Sie befinden sich in einer stationären Pflegeeinrichtung, zahlen wir Ihnen die Hälfte Ihres Pflegegeldes.Ab dem 1. Juli 2025 gilt: Sie bekommen bis zu 8 Wochen im Jahr die Hälfte des Pflegegeldes.Sie sind jünger als 25 Jahre und haben Pflegegrad 4 oder 5? Dann trifft das schon seit dem 1. Januar 2024 für Sie zu. Bis zum 30. Juni 2025 gilt: Sie bekommen bis zu 6 Wochen im Jahr die Hälfte des Pflegegeldes.Mehr zum Thema: Ersatzpflege |
| Beratungseinsatz wurde nicht durchgeführt | Wenn Sie nur Pflegegeld erhalten, müssen Sie regelmäßig einen Beratungsbesuch durch eine Pflegefachkraft nachweisen. Erfolgt trotz Erinnerung durch uns kein Beratungseinsatz, wird das Pflegegeld um 50 Prozent gekürzt.Mehr zum Thema: Beratungseinsatz von Pflege-Fachkräften |
| Änderung von Pflegeleistungen | Erhalten Sie Pflegegeld, zahlen wir Ihnen dieses immer Voraus für den kommenden Monat. Wenn Sie jedoch künftig nur von einem Pflegedienst gepflegt werden möchten, fordern wir zu viel gezahltes Pflegegeld zurück, wenn die Leistung im laufenden Monat umgestellt wird. Das gilt auch, wenn Sie in ein Pflegeheim ziehen. Erfolgt die Pflege zusätzlich zu Ihrer Pflegeperson durch einen Pflegedienst, werden wir zu viel gezahltes Pflegegeld in der Regel aufrechnen.Mehr zum Thema: Pflegeleistungen ändern |
| Mehr als 8 Wochen Auslands-Aufenthalt im Kalenderjahr außerhalb der europäischen Union (ausgenommen: Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz) | Das Pflegegeld wird für bis zu 56 Kalendertage (bis 31.12.25 42 Kalendertage) pro Kalenderjahr weitergezahlt, wenn Sie als pflegebedürftige Person vorübergehend im außereuropäischen Ausland sind, zum Beispiel im Urlaub. Ab dem 57. Tag (bis 31.12.25 ab dem 43. Tag) erhalten Sie kein Pflegegeld mehr. |