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Aufgrund der beschriebenen Wirkungen kann Cannabis-Konsum die Fahrtüchtigkeit erheblich einschränken. Prinzipiell ist das Fahren unter Cannabiseinfluss eine Straftat und führt deshalb unter anderem zum Verlust des Führerscheins. Fraglich ist deshalb, wie mit Patienten umgegangen wird, die Cannabis als Medizin bekommen. 

Die Bundesregierung hat dazu im April 2017 mitgeteilt, dass Cannabis-Patienten dann am Straßenverkehr teilnehmen dürfen, wenn sie in ihrer Fahrfähigkeit nicht eingeschränkt sind.

Im Umkehrschluss heißt das: Patienten sind unter Medizinal-Cannabis nicht fahrtüchtig, wenn sie das Cannabis nicht ordnungsgemäß eingenommen haben oder das Fahrzeug nicht sicher führen können.