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Mit einer Patientenverfügung stellen Sie sicher, dass Ihr Wille auch dann gilt, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Sie beschreiben darin, welche medizinischen Maßnahmen Sie in einer solchen Situation wünschen und welche nicht.

Ihre Patientenverfügung soll Ihren Willen so klar wie möglich zum Ausdruck bringen. Ebenso muss klar aus ihr hervorgehen, für welche Situationen sie gilt. Wollen Sie zum Beispiel nur Vorkehrungen für Ihr Sterben treffen? Oder auch für Situationen, in denen Ihr Gehirn so stark geschädigt ist, dass Sie sich Ihrer selbst nicht mehr bewusst sind und keine Entscheidungen mehr treffen können? Oder möchten Sie eine Regelung treffen für den Fall, dass Sie im Endstadium einer schweren Erkrankung künstlich ernährt werden müssten?

Wer dauerhaft nicht mehr bei Bewusstsein ist, kann seinen Willen nicht mehr kundtun und nicht mehr in eine Behandlung einwilligen oder sie ablehnen. Entscheidungen treffen dann diejenigen, die durch eine Vorsorgevollmacht beziehungsweise eine Betreuungsverfügung des Patienten oder durch eine Bestellung vom Betreuungsgericht zum Betreuer des Kranken bestimmt sind.

So können Angehörige Betreuer sein, müssen es aber nicht - vor allem, wenn das Gericht über die Betreuung entschieden hat. Um rechtzeitig eine Vertrauensperson zu bevollmächtigen, gibt es Formulare, die Sie zum Beispiel kostenlos im Internet herunterladen können.

Die Betreuer sind per Gesetz verpflichtet, sich am mutmaßlichen Willen des Kranken zu orientieren. Das ist nicht immer leicht, vor allem, wenn Betreuer und Patient vorher nicht darüber gesprochen haben.

Patientenverfügung ist bindend

Kommt es tatsächlich zu einer Situation, in der Sie nicht mehr selbst entscheiden können, ist eine wirksame Patientenverfügung bindend. Wirksam bedeutet in dem Fall, dass die Verfügung bestimmte Kriterien erfüllen muss (siehe unten). Ärzte und Pflegekräfte sind verpflichtet, die Verfügung umzusetzen. Und zwar auch dann, wenn Sie dadurch schneller sterben sollten oder wenn die Krankheit, an der Sie leiden, grundsätzlich heilbar wäre. Ausnahme: Die Patientenverfügung ist nicht mehr bindend, wenn Sie diese vorher widerrufen haben. 

Auch der Betreuer hat Ihren Willen zu beachten und dafür zu sorgen, dass dieser umgesetzt wird. Denn mit Ihrer Patientenverfügung übernehmen Sie selbst die Verantwortung für die Folgen, wenn Ärzte und Pflegekräfte Ihren Wünschen nachkommen. Wird Ihr Wille missachtet, kann dies eine strafbare Körperverletzung darstellen.

Was per Gesetz verboten ist, können Sie allerdings auch mit einer Patientenverfügung nicht erzwingen, etwa die Tötung auf Verlangen.

Regelmäßig überprüfen und registrieren lassen

Ihre Patientenverfügung sollten Sie regelmäßig daraufhin überprüfen, ob diese noch Ihre aktuellen Wünsche und Vorstellungen wiedergibt. Wenn Sie also zum Beispiel Erfahrungen mit dem Sterben anderer gemacht haben, bietet es sich an, die eigenen Festlegungen zu hinterfragen und gegebenenfalls anzupassen. Ihre Änderungen sollten Sie dann mit Datum unterschreiben.

Bedenken Sie auch: Eine Patientenverfügung nützt nur, wenn sie im Fall des Falles auch gefunden wird. Daher sollten Sie am besten immer einen Hinweis bei sich tragen, wer im Notfall benachrichtigt werden soll. Die bevollmächtigte Person sollte dann wissen, wo die Originale der Vorsorgedokumente aufbewahrt werden.

Sie können Ihre Patientenverfügung zum Beispiel im Zentralen Vorsorgeregister, einer Einrichtung der Bundesnotarkammer, kostenpflichtig registrieren lassen. So können Sie verhindern, dass ein Betreuer gerichtlich bestellt wird, obwohl Sie bereits eine Vertrauensperson bevollmächtigt haben. Denn eine Anfrage bei der Bundesnotarkammer ist zu jeder Zeit und dadurch selbst in Eilfällen möglich.

Bei der Nutzung eines kostenpflichtigen Hinterlegungsservices, den einige auf das Thema spezialisierte Anwälte, Notare und Vereine anbieten, können Sie zudem ein entsprechendes Hinweiskärtchen erhalten. Auf dem Kärtchen ist dann vermerkt, in welcher Kanzlei oder bei welchem Verein Sie Ihre Patientenverfügung mit Angabe der Bevollmächtigten hinterlegt haben. Oftmals lassen sich die Dokumente dort unter einer Notfall-Rufnummer zu jeder Zeit - auch feiertags und am Wochenende - vom Krankenhaus anfordern.

Patientenverfügung erstellen

Auf der Seite der Verbraucherzentrale haben Sie die Möglichkeit, online eine Patientenverfügung zu erstellen.

Weitere Informationen zu: