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Wir bezuschussen maximal drei osteopathische Behandlungen (Sitzungen) pro Kalenderjahr. Sie erhalten je Sitzung 40 Euro, jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten. 

Weitere Details

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

  • Die Behandlung ist durch eine Ärztin oder einen Arzt veranlasst worden und dies wurde vor Beginn der Behandlung schriftlich bescheinigt, zum Beispiel durch ein Privatrezept. Pro Kalenderjahr benötigen wir eine Bescheinigung, die wir für maximal drei Behandlungen akzeptieren.
  • Außerdem muss die Osteopathin oder der Osteopath eine umfassende Ausbildung absolviert haben.
  • Infos zur Erstattung finden Sie unter "Wohin schicke ich die Rechnungen meiner osteopathischen Behandlungen?"