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Nein. Die TK kann nur solche Hilfsmittel und Therapien bezahlen, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss G-BA positiv bewertet werden. Bisher konnte der medizinische Nutzen der sensomotorischen Einlagen anhand der vorliegenden Studienlage nicht nachgewiesen werden. Der G-BA ist ein Gremium von Ärzten,  Zahnärzten, Krankenhäusern, Psychotherapeuten und Krankenkassen.