Sie erhalten kein Krankengeld, wenn Sie eine der folgenden Rentenarten von der gesetzlichen Rentenversicherung bekommen:
- Vollrente wegen Alters,
- Rente wegen voller Erwerbsminderung,
- Rente wegen Erwerbsunfähigkeit,
- Ruhegehalt.
In diesen Fällen endet Ihr Anspruch auf Krankengeld an dem Tag, an dem Ihre Rente beginnt.