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Wir zahlen eine Wurzelkanal-Behandlung in den Fällen, in denen der Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird und die Behandlung die geeignete Therapie ist. Die Wurzelspitzen-Resektion übernehmen wir bei Zähnen im Front- und Seitenzahn-Bereich.

Weitere Details

Wurzelbehandlung: Wenn der Zahn erhalten werden kann

Besonders bei den hinteren Backenzähnen ist das nicht ohne weiteres der Fall. Bei ihnen wird eine Wurzelkanalbehandlung in der Regel nur übernommen, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  • Der Backenzahn steht in einer vollständigen Zahnreihe ohne Lücke.
  • Die Behandlung verhindert, dass die Zahnreihe einseitig nach hinten verkürzt wird.
  • Durch die Behandlung kann vorhandener Zahnersatz erhalten werden.

Im Einzelfall können auch andere Gründe dafür sprechen, den Zahn zu retten. 

Diese Behandlungen zahlen Sie selbst

Zusätzlich zu der Behandlung, die über die TK-Gesundheitskarte abgerechnet wird, kann der Zahnarzt private Leistungen anbieten, zum Beispiel spezielle Behandlungstechniken. Dazu zählen etwa 

  • die elektrometrische Längenbestimmung oder 
  • besondere Methoden zur Reinigung und Desinfektion der Wurzelkanäle.

Die Kosten dafür tragen Sie selbst. 

Der Zusatzversicherungstarif ZahnFlex unseres Kooperationspartners Envivas Krankenversicherung AG kann die zusätzlichen Kosten einer Wurzelbehandlung abdecken.

Zusatztarife der Envivas

Das letzte Mittel: die Wurzelspitzen-Entfernung

Bei Entzündungsherden in der Wurzelspitze wird diese kieferchirurgisch entfernt, der Wurzelkanal (vor oder während der Operation) gefüllt und der Zahn mit einer endgültigen Füllung verschlossen. Wir übernehmen die Kosten für Zähne im Front- und Seitenzahnbereich, sofern der Zahn erhaltungswürdig ist.