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Startseite Barrierefreiheit Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.tk.de veröffentlichten Webseiten der Techniker Krankenkasse (TK), Bramfelder Straße 140, 22305 Hamburg. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung bezieht sich auf alle Bereiche ("Portale") von www.tk.de.
Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache
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Gebärdensprache: Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand der Vereinbarkeit mit den AnforderungenDie Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus BITV § 3, 1-4 und § 4. Geltender technischer Standard ist EN 301 549.Die Einhaltung der Anforderungen wurde von der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik im September 2025 überprüft. Eingesetzte Prüfverfahren waren der BIK BITV-Test und der BIT inklusiv PDF-Test.Die Überprüfungen haben ergeben, dass die Website mit den Anforderungen der BITV in Teilen vereinbar ist. Die Inhalte sind im Wesentlichen für alle Nutzergruppen gut zugänglich. Es gibt jedoch Einschränkungen, die die Zugänglichkeit erschweren. An einer Verbesserung der Barrierefreiheit wird laufend gearbeitet. Öffentlicher WebseitenbereichIn den öffentlich erreichbaren Bereichen der Website sind die nachstehend aufgeführten Inhalte noch nicht vollständig barrierefrei:Die Inhalte, die rein grafisch dargestellt werden, sind mit dem Erfolgskriterium 9.1.1.1a "Alternativtexte für Bedienelemente" nicht vollständig vereinbar.Nicht alle informativen Grafiken und Bilder sind mit dem Erfolgskriterium 9.1.1.1.b "Alternativtexte für Grafiken und Objekte" vollständig vereinbar.Nicht alle Überschriften auf der Website sind mit dem Erfolgskriterium 9.1.3.1.a "HTML-Strukturelemente für Überschriften" vollständig vereinbar.Nicht alle Inhalte, die als Listen dargestellt werden sind mit dem Erfolgskriterium 9.1.3.1.b "HTML-Strukturelemente für Listen" vollständig vereinbar.Nicht alle Hinweise sind bei Formularfeldern vollständig vereinbar mit dem Erfolgskriterium 9.1.3.1.h "Beschriftung von Formularelementen programmatisch ermittelbar".Inhalte, die auf der Seite visuell versteckt sind, sind nicht vollständig vereinbar mit dem Erfolgskriterium 9.1.3.2 "Bedeutungsvolle Reihenfolge".Nicht alle Eingabefelder, die sich auf Nutzende selbst beziehen, sind mit dem Erfolgskriterium 9.1.3.5 "Eingabezweck bestimmen" vollständig vereinbar.Texte und Bilder von Texten sind nicht vollständig vereinbar mit dem Erfolgskriterium 4.9.1.4.3 "Kontrast (Minimum)".Nicht alle Formularelemente sind mit dem Erfolgskriterium 9.1.4.11 "Nicht-Text-Kontrast" vollständig vereinbar.Die Fokus-Reihenfolge ist nicht vollständig mit dem Erfolgskriterium 9.2.4.3 "Fokus-Reihenfolge" vereinbar.Nicht für alle Inhalte auf der Website ist das Erfolgskriterium 9.2.4.7 "Fokus sichtbar" vollständig vereinbar.Nicht alle Elemente auf der Website sind vollständig mit dem Erfolgskriterium 9.2.5.3 "Beschriftung (Label) im Namen" vereinbar.Nicht alle Elemente auf der Website sind mit dem Erfolgskriterium 9.3.1.2 "Sprache von Teilen" vollständig vereinbar.Das Erfolgskriterium 9.4.1.2 "Name, Rolle, Wert" ist nicht mit allen Elementen auf der Website vollständig vereinbar.Das Erfolgskriterium 9.4.1.3 "Statusmeldungen" ist nicht mit allen Elementen auf der Website vollständig vereinbar.Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist mit dem Erfolgskriterium 12.1.2 "Barrierefreie Dokumentation" nicht vollständig vereinbar.Auf der Seite zugängliche PDF-Dokumente sind nicht mit dem Erfolgskriterium 5.1 "Technische Dokumentenprüfung" vollständig vereinbar.Die Inhalte sind mit dem Erfolgskriterium 5.4 "Erläuterungen in Leichter Sprache" nicht vereinbar.Inhalte und Videos auf der Seite sind mit dem Erfolgskriterium 5.5 "Erläuterungen in Gebärdensprache" nicht vollständig vereinbar.Passwortgeschützter BereichIm passwortgeschützten Servicebereich "Meine TK" sind diese Inhalte noch nicht vollständig barrierefrei.Einzelne Seiten sind mit den Erfolgskriterien  9.1.4.3 "Kontraste von Texten ausreichend" und 9.3.1.2 "Anderssprachige Wörter und Abschnitte ausgezeichnet" nicht vollständig vereinbar. Diese Inhalte sind von Menschen mit Behinderungen nicht einfach wahrnehmbar.Formulare und Anwendungen sind mit den Erfolgskriterien 9.1.3.1h "Beschriftung von Formularelementen programmatisch ermittelbar", 9.2.4.3 "Schlüssige Reihenfolge bei der Tastaturbedienung", 9.3.3.1 "Fehlererkennung", 9.3.3.2 "Beschriftung von Formularelementen vorhanden", 9.4.1.2 "Name, Rolle, Wert verfügbar" und 9.4.1.3 "Statusmeldungen programmatisch verfügbar" nicht vollständig vereinbar. Fehlermeldungen und dynamisch aktualisierte Inhalte sind mit Tastatur und Screenreader nur umständlich zu bedienen.PDF-Dokumente, die als Zusammenfassung von Formulareingaben erzeugt werden, haben keine Strukturmerkmale und sind nicht mit dem Standard PDF/UA vereinbar. Geplante ÄnderungenDie in der Prüfung festgestellten Mängel der Barrierefreiheit wurden in die laufende Qualitätssicherung aufgenommen.Datum der Erstellung und der letzten Aktualisierung der ErklärungDiese Erklärung wurde im November 2021 erstellt und im November 2025 aktualisiert.Barrieren meldenSie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter Barriere melden  an. Barriere melden in Leichter Sprache
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Gebärdensprache: Barriere melden
SchlichtungsverfahrenWenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: Schlichtungsstelle-BGG.de .Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.
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