StartseiteVersicherungBeitrag & ZusatztarifeZusatzversicherungen der EnvivasGut zu wissen
Gut zu wissen
Die Zusatzversicherungen der Envivas sind ausschließlich für Personen, die bei der Techniker Mitglied oder familienversichert sind.
GesundheitsprüfungDa sich die Beiträge in der privaten Krankenversicherung am individuellen Risiko orientieren, hat der Gesundheitszustand bei Vertragsschluss Einfluss auf den Beitrag. Denn: Die Tarifbeiträge sind unter der Voraussetzung eines Gesundheitszustands ohne gravierende oder chronische Erkrankungen kalkuliert. Durch die Gesundheitsfragen wird vermieden, dass Vorerkrankungen, die bereits bei Vertragsbeginn bekannt sind, Beitragserhöhungen für alle Versicherten zur Folgen haben.Beantworten Sie im Antrag alle Fragen sorgfältig, vollständig und wahrheitsgemäß. Wichtig: Geben Sie auch die Beschwerden oder Erkrankungen an, die Sie selbst für unwesentlich halten.Gibt es Wartezeiten?Für die Auslandsreise-Krankenversicherungen TravelPlus und TravelXL gibt es keine WartezeitenDie allgemeine Wartezeit - also die Zeit, die Sie versichert sein müssen, bevor Sie Leistungen in Anspruch nehmen können - beträgt drei Monate.Bei Zahnbehandlung und Zahnersatz sowie Entbindung beträgt die besondere Wartezeit acht Monate.In den Pflegezusatzversicherungen PflegePlus und PflegeXtra gelten drei Jahre und im staatlich geförderten PflegeAktiv fünf Jahre.Für die Kombitarife PraxisExtra, PraxisTop, StarterPlus und VitalXtra gilt: Für die in diesen Tarifen enthaltene Auslandsreise-Krankenversicherung entfallen die Wartezeiten.Prämien für Kinder und JugendlicheDie Beiträge für Kinder und Jugendliche sind deutlich niedriger als die für Erwachsene. Mit Vollendung des 15. und des 21. Lebensjahres ändert sich der Beitrag in allen Tarifen der Envivas. Nach Vollendung des 21. Lebensjahres ist das Alter der versicherten Person für die Höhe der Prämie nicht mehr ausschlaggebend.Kinder mitversichernFür die Tarife StarterPlus, KlinikSpezial und KHT-Plus gilt: Möchten Sie Ihr Kind im ersten Lebensjahr versichern, muss mindestens ein Elternteil in einem vergleichbaren Tarif versichert sein.
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