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Wann bin ich in der Rente pflichtversichert und was bedeutet das für mich?
Wenn Sie schon immer oder mindestens seit 30 Jahre bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren, kommen Sie in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Das bedeutet, Sie sind bei uns pflichtversichert. In den meisten Fällen läuft dann alles so weiter wie bisher.Wenn Sie in der Rente pflichtversichert sind, läuft es ähnlich, als wenn Sie bei einem Arbeitgeber pflichtversichert sind: Die Deutsche Rentenversicherung behält Ihre Beiträge zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung ein und überweist sie direkt an uns. Und sie übernimmt die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge.Haben Sie außerdem Einkünfte aus einer selbstständigen Arbeit oder aus ausländischen Renten? Dann zahlen Sie daraus auch Beiträge. Diese müssen Sie allerdings selbst an uns zahlen. Nur die Beiträge aus Versorgungsbezügen bekommen wir automatisch. Wie Sie das per SEPA-Lastschriftmandat einfach erledigen können, schreiben wir Ihnen dann. Wie hoch sind meine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung? Was ist die KVdR und wann komme ich da rein? Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist keine eigene Krankenkasse, sondern bezeichnet einen Status: Sie sind als Rentnerin oder Rentner pflichtversichert.Voraussetzung ist, dass Sie die allermeiste Zeit vor der Rente gesetzlich versichert waren - ganz gleich, ob familienversichert oder als Mitglied. Ob Sie zum Beispiel über einen Arbeitgeber, die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder freiwillig gesetzlich versichert waren, spielt keine Rolle.Waren Sie die letzten 30 Jahre nicht durchgängig gesetzlich versichert? Dann prüfen wir, ob Sie die sogenannte Vorversicherungszeit erfüllen und daher pflichtversichert werden können.Wann ist die Vorversicherungszeit erfüllt?Dafür ist die 2. Hälfte der Zeit vom Beginn Ihrer Erwerbstätigkeit bis zum Rentenantrag wichtig. Wenn Sie mindestens 90 Prozent dieser Zeit bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren, erfüllen Sie Ihre Vorversicherungszeit. Dabei ist es ganz gleich, ob Sie in dieser Zeit pflicht-, familien- oder freiwillig versichert waren.Kinder zählen zusätzlichFür jedes Kind werden noch 3 Jahre Vorversicherungszeit dazugerechnet. Als Kinder gelten leibliche Kinder, auch wenn sie zur Adoption freigegeben wurden, Pflegekinder und unter bestimmten Voraussetzungen Adoptiv- und Stiefkinder.Tipp: Falls Sie fürchten, die Vorversicherungszeit nicht zusammen zu bekommen, erwähnen Sie Ihre Kinder im Rentenantrag noch einmal gesondert.
Ein Beispiel, wie die Vorversicherungszeit für die Rente berechnet wird:Sie haben vor 40 Jahren angefangen zu arbeiten.Für die Prüfung sind deshalb die letzten 20 Jahre vor Ihrem Rentenantrag entscheidend.In dieser Zeit waren Sie 2 Jahre über ein Familienmitglied familienversichert, 13 Jahre waren Sie über einen Arbeitgeber versichert und 1 Jahr über die Agentur für Arbeit. Außerdem haben Sie ein Kind. Sie haben also eine Vorversicherungszeit von 19 Jahren (2 Jahre + 13 Jahre + 1 Jahr + 3 Jahre = 19 Jahre).90 Prozent von 20 Jahren wären 18 Jahre. Mit 19 Jahren Vorversicherungszeit liegen Sie also darüber.Ergebnis: Sie werden pflichtversichert.
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