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Behandlungsfehler sind Eingriffe von Ärzt:innen oder Zahnärzt:innen, die nicht nach den aktuellen Grundsätzen und Regeln der Medizin erfolgt sind und zu gesundheitlichen Schäden geführt haben.

Weitere Details

Von einem Behandlungsfehler spricht man, wenn die medizinische Behandlung nicht nach den zum Zeitpunkt der Behandlung geltenden Richtlinien der Medizin erfolgt ist und zu gesundheitlichen Schäden geführt hat. Eine langsame oder keine Heilung gilt nicht als Behandlungsfehler.

Beispiele für Behandlungsfehler

  • Es wurde eine falsche Diagnose gestellt.
  • Es wurde ein Fehler in der Behandlung oder Therapiewahl gemacht.
  • Statt eines kranken wurde ein gesunder Zahn gezogen.
  • Sie wurden nur unzureichend über Risiken informiert.
  • Eine Operation wurde nicht fachgerecht durchgeführt.
  • Ein Fremdkörper ist im Körper verblieben.
  • Eine notwendige Behandlung wurde versäumt.
  • Während der Schwangerschaft oder Geburt wurden nicht alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen.
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Wegweiser Behand­lungs­fehler

Machen Sie einen ersten Check, ob bei Ihnen möglicherweise ein Behandlungsfehler vorliegt. Sie nehmen über diesen Weg auch Kontakt zu uns auf.

Unzufrieden mit der Behandlung

Waren Sie mit einer ärztlichen Behandlung nicht zufrieden, ohne dass ein gesundheitlicher Schaden entstanden ist, können Sie sich an die Ärztekammer wenden. Dort gibt es Beschwerdestellen, die Ihnen weiterhelfen. 

Eine Übersicht mit den Adressen sowie Telefonnummern der Landesärztekammern und weitere hilfreiche Informationen finden Sie unter: 

Wie spreche ich meinen Verdacht auf eine schiefgelaufene Behandlung bei meiner Ärztin bzw. meinem Arzt an?für Sie zusammengestellt .