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Was muss ich tun, wenn ich unsicher bin, ob meine Behandlung schiefgelaufen ist? Wenn Sie vermuten, dass bei einer medizinischen Behandlung ein Fehler passiert ist, können Sie sich an uns wenden. Wir helfen Ihnen, einen Verdacht auf mögliche Behandlungs- oder Pflegefehler zu klären. 
Falsch behandelt oder unzufrieden mit der ärztlichen Behandlung? Von einem Behandlungsfehler wird gesprochen, wenn Ihnen durch eine medizinische Behandlung ein gesundheitlicher Schaden entstanden ist. Wenn Sie den Verdacht haben, dass bei Ihnen ein Behandlungsfehler vorliegt, helfen wir Ihnen mit Rat und Tat. Aber auch wenn Sie unzufrieden mit der Behandlung sind, können Sie etwas unternehmen. Was ist ein Behandlungsfehler? Ich bin unzufrieden mit der ärztlichen Behandlung, was kann ich tun? Was ist, wenn der Zahnersatz nicht sitzt? Mit unserem Wegweiser Behandlungsfehler können Sie einen ersten Check machen, ob bei Ihnen möglicherweise ein Behandlungsfehler vorliegt. Darüber können Sie auch Kontakt mit uns aufnehmen. Zum Wegweiser Behandlungsfehler
Ihre weiteren Schritte
Wenn wir Ihren Verdacht auf einen Behandlungs- oder Pflegefehler prüfen sollen, fordern wir auf Ihren Wunsch hin die notwendigen Behandlungsunterlagen an. Dafür brauchen wir von Ihnen eine Schweigepflicht-Entbindung und eine Genehmigung zur Herausgabe von Behandlungsunterlagen. Das passende Formular senden wir Ihnen gern. Wir übernehmen dann den Schriftverkehr mit allen Ärzt:innen und Therapeut:innen. Sie können die Behandlungsunterlagen aber auch selbst anfordern. Wir brauchen sämtliche medizinische Behandlungsunterlagen und Bilder, die im Zusammenhang mit der vermuteten fehlerhaften Behandlung von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten angefertigt wurden. Dazu zählen unter anderem: Patientenakte Ergebnisse von Befunden und Labor-Ergebnissen Dokumentation der verabreichten Medikamente Operationsberichte EKG- und EEG-UnterlagenRöntgen- und UltraschallaufnahmenbilderEin Musterschreiben und eine Vollständigkeitserklärung können Sie hier herunterladen:   Antrag auf Einsicht in Behandlungsunterlagen PDF, 439 kB, Downloadzeit: eine Sekunde  Was kann ich tun, wenn ich die Unterlagen nicht bekomme?
Für die medizinische und juristische Bewertung ziehen wir außerdem Ihre Aussagen zum Behandlungsverlauf heran. Bitte notieren Sie Ihre Angaben formlos. Das Gedächtnisprotokoll sollte folgende Angaben enthalten:Wann, wo und von wem wurden Sie behandelt?Im Rahmen welcher Behandlung sind welcher behandelnden Person Ihrer Ansicht nach Fehler unterlaufen?Seit wann vermuten Sie einen Behandlungsfehler, und was war der Anlass für diese Vermutung?Welcher gesundheitliche Schaden resultiert aus Ihrer Sicht aus dem Behandlungsfehler?Welche Beschwerden haben Sie aktuell noch?Sind Sie wegen dieser Beschwerden in ärztlicher Behandlung? Wenn ja, bei wem?Sind Sie im Besitz von Behandlungsunterlagen oder von Gutachten?Haben Sie bereits eine Anwältin oder einen Anwalt eingeschaltet? Wenn ja, notieren Sie bitte den Namen und die Adresse.
Wenn uns alle Behandlungsunterlagen vorliegen, geben wir diese zur Begutachtung mit konkreten Fragestellungen an den Medizinischen Dienst (MD). Sie haben die Möglichkeit, eigene individuelle Fragen zu formulieren, die wir in unseren Gutachten-Auftrag aufnehmen. Der MD prüft die Vollständigkeit der medizinischen Unterlagen und erstellt für Sie kostenlos eine medizinische Stellungnahme oder ein Gutachten. Dies dauert in der Regel 6 Monate.Gut zu wissen: Der MD sucht die Gutachterin oder den Gutachter selbst aus - nicht die TK. Auf die Auswahl haben wir keinen Einfluss. Die Gutachter:innen erstellen ein Gutachten nach Aktenlage, also anhand Ihrer Behandlungsunterlagen und Ihres Gedächtnisprotokolls.Liegt das Ergebnis der gutachterlichen Bewertung des MD vor, wird es von unseren Fachleuten auf Vollständigkeit, Schlüssigkeit und Widerspruchsfreiheit geprüft. Auffälligkeiten klären wir direkt mit dem MD und fordern ggf. eine Nachbesserung an.Das Ergebnis der medizinischen Bewertung schicken wir Ihnen. Wir beraten Sie außerdem zur weiteren Vorgehensweise.Wie kann ich meine Schadensersatzansprüche geltend machen?
Sie können sich auch an Ihre zuständige Schlichtungsstelle der Landesärztekammer wenden. Dort kann geprüft werden, ob ein Behandlungsfehler bei Ihnen vorliegt.Der Vorteil ist, dass Sie von der Schlichtungsstelle ein medizinisch-juristisches Fachgutachten erhalten. Außerdem fordert sie alle notwendigen Unterlagen für Sie an.Gut zu wissen: Die Bearbeitungszeit bis zum abschließenden Gutachten beträgt erfahrungsgemäß etwa 12 bis 18 Monate.Eine Übersicht der Schlichtungsstellen finden Sie hier: Schlichtungs- und Gutachterstellen bei ärztlicher Behandlung Schlichtungs- und Gutachterstellen bei zahnärztlicher BehandlungDie Zuständigkeit der Schlichtungsstelle richtet sich nach dem Sitz der Praxis oder des Krankenhauses, wo es zu dem Behandlungsfehler kam.Wichtig: Sie können nicht auf beiden Wegen gleichzeitig ein Gutachten beantragen. Sie müssen sich also entscheiden, ob das Gutachten vom MD oder von der Schlichtungsstelle erstellt werden soll. Hinweis zu zahnärztlichen Schlichtungsstellen: Die Verfahren sind verschieden. Einige Stellen haben Gutachter:innen vor Ort, andere senden Ihre Unterlagen an externe Gutachter:innen. Es gibt aber auch Schlichtungsstellen, die Ihnen lediglich eine Liste mit Zahnärzt:innen, die Gutachten erstellen, schicken. Diese müssen Sie direkt beauftragen.

Externe Gutachten sind in der Regel nicht kostenfrei. Wir unterstützen Sie auch, wenn Sie das Gutachten selbst bezahlen müssen. Voraussetzung: Wir haben die Kosten für die vermutete fehlerhafte zahnärztliche Behandlung übernommen.
  
Empfehlungen von Expertinnen und ExpertenLassen Sie sich von uns beraten. Besprechen Sie mit uns gemeinsam die weitere Vorgehensweise und informieren Sie sich über Ihre Rechte: Tel. 040 - 460 66 12-140, Montag bis Donnerstag 8 - 18 Uhr, Freitag 8 - 16 Uhr. 
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