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Startseite Versicherung TK-Leistungsangebot Arzt- und Krankenhausbesuch IGeL - Individuelle Gesundheitsleistungen Bezahlt die TK einen Brustultraschall im Rahmen der Krebsfrüherkennung?
Bezahlt die TK einen Brustultraschall im Rahmen der Krebsfrüherkennung? Wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt eine Brustultraschall-Untersuchung auf Ihren Wunsch durchführt, berechnet sie oder er die Kosten privat. Eine Kostenbeteiligung durch die TK ist dann nicht möglich. Wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt jedoch feststellt, dass die Untersuchung medizinisch notwendig ist, zum Beispiel zum Ausschluss einer Krankheit, rechnet sie oder er die Kosten über die TK-Gesundheitskarte ab.
Ausführliche, wissenschaftlich fundierte Aussagen zu möglichem Nutzen und Schaden eines Brustultraschalls finden Sie im IGeL-Monitor auf der Internetseite des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen.
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