StartseiteVersicherungTK-LeistungsangebotArzt- und KrankenhausbesuchUnfall, Verletzung, BerufskrankheitIch bin von Gewalt betroffen. Kann ich eine Entschädigung beantragen?
Ich bin von Gewalt betroffen. Kann ich eine Entschädigung beantragen?
Wenn Sie durch eine Gewalttat verletzt wurden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Opferentschädigung beantragen. Diese soll Sie in Ihrer schwierigen Situation finanziell und gesundheitlich unterstützen. Sie können dazu den ausgefüllten Antrag direkt an uns schicken. Wir leiten ihn an die zuständige Behörde weiter, die Ihren Anspruch prüft.Wer kann eine Entschädigung bekommen?Eine Entschädigung können Menschen beantragen, die durch eine Gewalttat körperlich, geistig oder seelisch verletzt wurden. Das ist gesetzlich so geregelt (SGB XIV).Dazu zählen unter anderem:Personen (einschließlich Kinder), die eine körperliche oder sexualisierte Gewalterfahrung gemacht habenAngehörige von Menschen, die durch eine Gewalttat verstorben sindSie können auch entschädigt werden, wenn die Tat im Ausland stattgefunden hat oder durch ein Fahrzeug oder Anhänger verursacht wurde.Die Höhe der Entschädigung hängt vom jeweiligen Fall ab und wird von den Versorgungsbehörden geprüft. Übersicht der zuständigen Behörden
Wichtig: Eine Entschädigung kann unabhängig davon beantragt werden, ob die Tat angezeigt wurde oder ein Gerichtsverfahren läuft.
Neben den Leistungen für die Behandlung und Reha kommen auch Rentenansprüche als Entschädigung in Betracht.Wie stelle ich den Antrag auf Opferentschädigung?Den Entschädigungsantrag können Sie ausgefüllt und unterschrieben an unsere zentrale Großkundenanschrift schicken (eine Straße und Hausnummer sind nicht erforderlich):Techniker Krankenkasse 20909 HamburgWir leiten den Antrag an das zuständige Versorgungsamt weiter. Anerkennung einer Schädigung nach dem SGB XIV (
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Strafanzeige und SchmerzensgeldWenn Sie eine Gewalttat erlebt haben, kann es helfen, den Täter oder die Täterin anzuzeigen. Eine Strafanzeige ist für den Antrag auf Opferentschädigung nicht zwingend nötig. Sie kann aber dazu beitragen, dass die Tat verfolgt wird.In einigen Fällen kann es besonders belastend sein, Anzeige zu erstatten - etwa bei sexualisierter oder häuslicher Gewalt. Sie haben selbstverständlich das Recht, selbst zu entscheiden, ob Sie eine Anzeige erstatten möchten oder nicht.Wenn die Tat angezeigt und ein Täter oder eine Täterin ermittelt wurde, können Sie möglicherweise Schmerzensgeld von dieser Person fordern.
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