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Was ist Verletztengeld und wann habe ich Anspruch darauf?
Wenn Sie wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit länger krank sind, bekommen Sie nach der Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers Verletztengeld. Das Verletztengeld ist eine Entgeltersatzleistung. Das heißt, es ersetzt Ihr Einkommen, das Sie wegen Ihrer Arbeitsunfähigkeit nicht verdienen können. Diese Leistung wird von der gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt.Verletztengeld ist mit dem Krankengeld vergleichbar - allerdings ist es meist höher.Wir zahlen das Verletztengeld dann im Auftrag der Unfallversicherung an Sie aus.Hinweis: Erwerbstätige Eltern können Verletztengeld bekommen, wenn deren Kind (jünger als 12 Jahre) sich zum Beispiel in der Kita oder Schule verletzt hat.Auch während einer medizinischen Reha nach einem Arbeitsunfall oder wegen einer Berufskrankheit haben Sie Anspruch auf Verletztengeld.Wie hoch ist das Verletztengeld?Das Verletztengeld beträgt 80 Prozent des Bruttoeinkommens - höchstens aber Ihr Netto-Gehalt.Falls Ihr Gehalt über der festgelegten Höchstgrenze liegt, bekommen Sie 80 Prozent dieser Höchstgrenze. Die Höchstgrenze ist vom jeweiligen Unfallversicherungsträger abhängig.Verletztengeld wird nach den gleichen Regeln wie Krankengeld berechnet. Dabei werden auch Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld sowie steuerfreie Zuschläge berücksichtigt, zum Beispiel Feiertags- und Nachtzuschläge.Wann bekomme ich das Verletztengeld überwiesen?Wichtig ist, dass Sie nach einem Arbeitsunfall zu einer sogenannten Durchgangsärztin oder einem Durchgangsarzt gehen. Sie oder er bestätigt, dass Sie wegen eines Arbeitsunfalls arbeitsunfähig sind oder waren. Ihre jeweilige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird automatisch elektronisch an uns weitergeleitet . Sie brauchen sich um nichts weiter zu kümmern. Wenn Sie länger krankgeschrieben sind, bekommen Sie in der Regel in den ersten 6 Wochen weiterhin Ihr Gehalt. Wir überweisen Ihnen das Verletztengeld genau wie das Krankengeld nicht im Voraus. Verletztengeld wird immer für die Tage gezahlt, an denen Sie schon krank waren - und zwar nach jeder neuen Krankschreibung.
Gut zu wissen: Vom Brutto-Verletztengeld werden die halben Beiträge für die Renten- und Pflegeversicherung abgezogen. Die andere Hälfte für Renten- und Pflegeversicherung wird vom gesetzlichen Unfallversicherungsträger gezahlt.
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