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Was ist eine Berufskrankheit?
Wenn bestimmte Materialien, Stoffe, Umwelteinflüsse oder mechanische Einwirkungen langfristig im Beruf auf uns einwirken, können wir krank werden. Man spricht dann von einer Berufskrankheit. Es gibt unterschiedliche Auslöser für eine Berufskrankheit. Typische Beispiele sind: Hautkrankheiten durch allergieauslösende Stoffe oder UV-StrahlungSchwerhörigkeit durch starken LärmErkrankungen der Wirbelsäule durch schwere Lasten Es ist auch möglich, dass diese Erkrankungen erst viele Jahre später auftreten, wie die Asbesthose oder Blasen- und Hautkrebs. Psychische Erkrankungen zählen derzeit nicht zu den anerkannten Berufskrankheiten. Wann wird eine Krankheit als Berufskrankheit anerkannt?Damit eine Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt wird, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:Die Krankheit muss in der Berufskrankheitenliste stehen (Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung).Es muss ein Zusammenhang zwischen Erkrankung und beruflicher Tätigkeit bestehen.Die gesetzliche Unfallversicherung (Unfallkassen, Berufsgenossenschaften) ist dafür zuständig, die Krankheit als Berufskrankheit festzustellen und anzuerkennen. Sie prüft den Fall individuell in einem sogenannten Feststellungsverfahren. Am Ende bekommen Sie einen Anerkennungs- oder einen Ablehnungsbescheid. Hinweis: Die Prüfung kann mehrere Monate dauern. Bis dahin übernehmen wir die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen. Welche Leistungen bekomme ich bei einer Anerkennung?Wird Ihre Berufskrankheit anerkannt, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für Behandlungen sowie Geldleistungen.Für Leistungen und Aufwendungen, die wegen einer anerkannten Berufskrankheit entstehen, müssen Sie keine Zuzahlung leisten. Wenn Sie schon zugezahlt haben, können Sie sich das Geld vom zuständigen Unfallversicherungsträger erstatten lassen.Wer muss den Verdacht einer Berufskrankheit melden?Sowohl der Arbeitgeber als auch behandelnde Ärzt:innen sind verpflichtet, den Verdacht auf eine Berufskrankheit zu melden. Auch wir als Ihre Krankenkasse können einen Verdacht weitergeben. Außerdem können Sie selbst den Verdacht auf eine Berufskrankheit an die gesetzliche Unfallversicherung melden.Im Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) finden Sie mehr Informationen zur Meldung. Auch wenn die Krankheit noch nicht anerkannt ist, können Ihnen der Unfallversicherungsträger und Ihr Arbeitgeber vorbeugende Maßnahmen anbieten (medizinisch oder präventiv). Diese gehen über den regulären Arbeitsschutz hinaus.Wichtig: Wenn Sie wegen einer anerkannten Berufskrankheit länger krank sind, bekommen Sie nach der Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers Verletztengeld von der gesetzlichen Unfallversicherung.
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