StartseiteVersicherungTK-LeistungsangebotAusland und ReisenAuf Reisen in EuropaGeplante medizinische Behandlung im AuslandUnter welchen Voraussetzungen übernimmt die TK meine gezielte Behandlung im Ausland?
Unter welchen Voraussetzungen übernimmt die TK meine gezielte Behandlung im Ausland?
Ganz wesentlich ist, dass wir die Kosten für die Behandlung auch in Deutschland übernehmen würden. Anders ausgedrückt: Die Leistungen, die Sie im Ausland in Anspruch nehmen, müssen in Deutschland zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Leistungen, die wir in Deutschland nicht bezahlen dürfen, sind beispielsweise die Glaukom-Früherkennung oder Heilpraktiker-Behandlungen.Kostenerstattung für Auslandsbehandlungen Das übernimmt die TKDie Rechnungen des Leistungsanbieters, mit dem Sie einen privaten Behandlungsvertrag vereinbaren, bezahlen Sie zunächst selbst. Für die Prüfung, ob wir die Kosten erstatten können, brauchen wir detaillierte Rechnungen der Behandlung. Wir können Ihnen die Kosten maximal bis zu der Höhe erstatten, die für dieselbe Behandlung in Deutschland über die TK-Gesundheitskarte angefallen wären. Davon ziehen wir 5 Prozent für Verwaltungskosten ab. Liegen die tatsächlichen Kosten darunter, erstatten wir Ihnen den Rechnungsbetrag.Das zahlen Sie selbstSie nehmen die Behandlung im Ausland als privatärztliche Leistung in Anspruch. Auch im Ausland sind diese Kosten in der Regel höher als bei Behandlung in Deutschland über die TK-Gesundheitskarte. In der Regel verbleiben Restkosten die wir nicht erstatten dürfen. Vor der Behandlung die Übernahme der Kosten mit uns klärenBitte nehmen Sie VOR einer gezielten Behandlung im Ausland Kontakt mit uns auf. Gemeinsam können wir klären, ob wir die Kosten Ihrer Behandlung oder einen Anteil davon übernehmen können. Am besten schreiben Sie uns eine Nachricht über "Meine TK" oder die TK-App, Stichwort "Auslandsbehandlung (bevorstehend)": Nachricht an die TK Antragsunterlagen können Sie uns auch per Post zusenden anTechniker Krankenkasse 20905 Hamburg(eine Straße und Hausnummer sind nicht erforderlich).Sie können sich auch mit unserem TK-ServiceTeam in Verbindung setzen: 0800 - 285 85 85 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands).Gut informiert zur geplanten BehandlungSammeln Sie genügend Informationen über die Qualifikationen des Anbieters, der Sie im Ausland behandeln soll. Lassen Sie sich über die Behandlung umfassend aufklären.Lassen Sie sich einen genauen Kostenvoranschlag über die geplante Behandlung geben.Gibt es Garantieleistungen?Können Sie sich verständlich machen oder gibt es eine Sprachbarriere?LänderübersichtEine gezielte Behandlung im Ausland ist in allen EU-Ländern und Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz möglich. Für Behandlungen in Ländern außerhalb von Europa können wir keine Kosten übernehmen. Länderübersicht Dialyse In vielen Ländern können Sie während eines vorübergehenden Aufenthalts eine Feriendialyse erhalten. Diese Leistung muss vorab bei der TK beantragt werden. Bitte nehmen Sie vor der Behandlung im Ausland Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gern auch zur Möglichkeit einer direkten Abrechnung der Kosten mit uns.KrankenhausAuch wenn Sie sich in einem Krankenhaus behandeln lassen möchten, brauchen Sie in jedem Fall von uns vorab eine Kostenzusage. Reichen Sie uns bitte vor der Behandlung Unterlagen für die geplante Krankenhausbehandlung sowie einen Kostenvoranschlag des Krankenhauses ein. Wir prüfen dann, ob wir uns an den Kosten beteiligen können. ZahnersatzMöchten Sie Ihren Zahnersatz im europäischen Ausland anfertigen lassen? Dann brauchen wir auf alle Fälle unbedingt vorab einen Heil- und Kostenplan. Wenn wir diesen genehmigt haben und der Zahnersatz auch entsprechend angefertigt wird, erstatten wir Ihnen die Festzuschüsse wie in Deutschland. Wenn Sie im Ausland wohnenFalls Sie sich für Sachleistungen direkt beim ausländischen Krankenversicherungs-Träger eingeschrieben haben und eine Privatbehandlung gezielt im Wohnstaat planen, sprechen Sie uns bitte rechtzeitig vorher an. Wir beantworten Ihnen dann gern, ob wir uns an den Kosten beteiligen können.Sie können uns anrufen, oder sie schreiben uns eine Nachricht über "Meine TK" oder die TK-App, Stichwort "Auslandsbehandlung (bevorstehend)". Wir sagen Ihnen, welche Unterlagen wir brauchen und ob die Leistung vorab bei uns beantragt werden muss. So vermeiden Sie am Ende eine Überraschung.
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