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Künstliche Befruchtung
Häufige Fragen
Wir übernehmen 50 Prozent der Behandlungskosten für die künstliche Befruchtung beim TK-versicherten Ehepartner oder der Ehepartnerin. Das gilt auch für die in diesem Zusammenhang verordneten Arzneimittel. Der TK-Anteil wird direkt über die Versichertenkarte abgerechnet.
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Damit wir uns an den Kosten für eine künstliche Befruchtung beteiligen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
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Eventuell zahlen Bund und Länder weitere Zuschüsse. Informationen dazu erhalten Sie auf dem "Informationsportal Kinderwunsch" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Den Rest muss das Paar selbst aufbringen.
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Neben der Insemination sind die beiden häufigsten Behandlungsmethoden die In-vitro-Fertilisation, kurz IVF, und die Intracytoplasmatische Spermieninjektion, kurz ICSI.
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Bitte senden Sie den Behandlungsplan vor Beginn der Behandlung an unsere zentrale Großkundenanschrift (eine Straße und Hausnummer sind nicht erforderlich):Techniker Krankenkasse, 20905 Hamburg
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