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Startseite Versicherung TK-Leistungsangebot Schwangerschaft und Familie Leistungen bei Schwangerschaft & Geburt Arzneimittel für Schwangere - was zahlt die TK?
Arzneimittel für Schwangere - was zahlt die TK? Wir übernehmen die Kosten für Arzneimittel mit Eisen, Magnesium, Folsäure und Jodid für Schwangere. Die Kosten legen Sie zunächst aus und lassen sie sich anschließend von uns erstatten. Außerdem zahlen wir ärztlich verordnete verschreibungspflichtige Medikamente. Diese rechnet die Apotheke direkt mit uns ab.
Präparate mit Folsäure, Jodid, Eisen und MagnesiumDiese Substanzen sind besonders wichtig für die Entwicklung des Kindes. Daher erstatten wir apothekenpflichtige Arzneimittel mit diesen Wirkstoffen zu 100 Prozent.Ob ein Medikament apothekenpflichtig ist, erkennen Sie daran, dass auf der Packung das Wort "apothekenpflichtig" aufgedruckt ist. Ihre Apotheke kann Ihnen aber auch Auskunft dazu geben. Wichtig: Damit wir die Arzneimittel erstatten können, müssen sie Ihnen vorher von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt verordnet werden. So ist sichergestellt, dass Sie optimal medizinisch versorgt und das Präparat richtig dosiert wird. Ihre Praxis stellt Ihnen ein Privatrezept als E-Rezept oder in Papierform aus. Reichen Sie dieses in einer Apotheke Ihrer Wahl ein. Liste der erstattungsfähigen und nicht-erstattungsfähigen Präparate
Diese Präparate können wir nicht erstattenKombinationspräparate, die andere Wirkstoffe als Jodid, Folsäure, Eisen und Magnesium enthaltenMagnesiummittel gegen Magenbeschwerden oder VerstopfungNahrungsergänzungsmittel (auf der Packung als solche gekennzeichnet)LebensmittelRezepte von Heilpraktikerinnen und HeilpraktikernRezepte von Hebammen und Entbindungspflegern
Erstattung - so geht’sDie Rechnung zahlen Sie zunächst selbst. Schicken Sie uns danndie Apothekenquittung,das Rezept Ihres Arztes oder Ihrer Ärztinbeim E-Rezept einen Ausdruck der Apotheke oder der Praxis undeinen Nachweis über den voraussichtlichen Geburtstermin (Auszug aus dem Mutterpass oder ärztliche Bescheinigung über Ihrer Schwangerschaft).Am bequemsten geht das über die TK-App oder "Meine TK". Wählen Sie "Kostenerstattung - Arzneimittel" aus. Einfach das Online-Formular ausfüllen, Dokumente hochladen, fertig. Kostenerstattung für Arzneimittel - jetzt einreichen  Alternativ senden Sie Ihre Unterlagen bitte anTechniker Krankenkasse
Satzung Arzneimittel
Postfach 232032
85329 München-Flughafen
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