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Zahlt die TK die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch?
Ja, wir übernehmen die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch, wenn der Abbruch aus medizinischen Gründen oder aufgrund einer Vergewaltigung erfolgt. Die Kosten werden direkt über die TK-Gesundheitskarte abgerechnet. Ob die Schwangerschaft medikamentös oder operativ beendet wird, ist für die Kostenübernahme nicht wichtig. Für einen Abbruch aufgrund eines Schwangerschaftskonfliktes übernehmen wir in der Regel keine Kosten.Medizinische GründeFür die Schwangere besteht Lebensgefahr oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung ihres körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes.SchwangerschaftskonfliktWenn Sie nicht sicher sind, ob Sie das Kind bekommen möchten, dann haben Sie die ersten 12 Wochen nach der Empfängnis Zeit für diese Entscheidung. Entscheiden Sie sich für einen Abbruch, benötigt die Ärztin oder der Arzt, der den Abbruch vornimmt, eine Bescheinigung über die Schwangerschaftskonfliktberatung einer anerkannten Beratungsstelle (ausgestellt zum Beispiel von der AWO, Pro Familia, der Diakonie, donum vitae oder einer für die Beratung anerkannte, andere Arztpraxis).Ist Ihr Einkommen nachweislich zu gering, um die Kosten selbst zu tragen, können Sie bei uns eine Kostenübernahme beantragen . Stellen Sie den Antrag bitte unbedingt vor dem Abbruch.Für den Zeitraum vom 01.07.2025 bis 30.06.2026 liegt die Netto-Einkommensgrenze bei 1.500 Euro monatlich. Für jedes unterhaltspflichtige Kind erhöht sich diese Grenze um 356 Euro. Wenn die anteiligen Kosten für Ihre Unterkunft höher als 440 Euro liegen, ist eine weitere Aufstockung der Einkommensgrenze um maximal 440 Euro möglich. Hierbei werden die Unterkunftskosten durch alle im Haushalt lebende Personen geteilt und anteilig für die Antragstellerin und ggf. der Kinder im Haushalt, die von ihr überwiegend unterhalten werden, angesetzt.
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