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Was ist, wenn ich das neue Medikament des Rabattvertrags nicht vertrage? Sollten im Einzelfall unvorhergesehene Probleme durch einen Wechsel des Präparates auftreten, wenden Sie sich an Ihre ärztliche Praxis oder Ihre Apotheke.
Die Ärztin oder der Arzt prüft individuell bei jeder Verordnung, ob in der Apotheke der Austausch zum Rabattarzneimittel erfolgen darf. Spricht aus medizinischer Sicht nichts gegen einen Austausch, lässt der Arzt oder die Ärztin das "Aut-idem"-Feld auf dem Rezept frei. In diesem Fall ist die Apotheke verpflichtet, Ihnen vorrangig ein Medikament auszuhändigen, über das wir einen Rabattvertrag geschlossen haben.
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