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Was ist, wenn ich das neue Medikament des Rabattvertrags nicht vertrage? Treten im Einzelfall unvorhergesehene Probleme durch einen Wechsel des Präparats auf, wenden Sie sich an Ihre ärztliche Praxis oder Ihre Apotheke.
Die Ärztin oder der Arzt prüft individuell bei jeder Verordnung, ob die Apotheke ein Rabattarzneimittel ausgeben darf. Spricht aus medizinischer Sicht nichts dagegen, lässt der Arzt oder die Ärztin das "Aut-idem"-Feld auf dem Rezept frei. In diesem Fall ist die Apotheke verpflichtet, Ihnen vorrangig ein Medikament zu geben, über das wir einen Rabattvertrag geschlossen haben.
Ihre Eingaben werden zurückgesetzt in Minuten Sie haben länger keine Aktion durchgeführt. Zu Ihrer Sicherheit werden die von Ihnen eingegebenen Daten in Kürze gelöscht.