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Das zahlt die TK bei Arznei- und Verbandmitteln
Häufige Fragen
Ob und wie viel der Kosten die TK für ein Arznei- oder Verbandmittel übernimmt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Meistens fällt für Sie eine Zuzahlung an.
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In vielen Fällen brauchen Sie gar keine Zuzahlung zu leisten. Einige dieser Fälle sind im Folgenden aufgelistet.
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Der GKV-Spitzenverband kann unter bestimmten Bedingungen beschließen, Medikamente von der Zuzahlung zu befreien. Das ist dann der Fall, wenn der Preis eines Arzneimittels mindestens 20 Prozent niedriger ist als der gesetzlich festgelegte Festbetrag.
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Sind Sie 18 Jahre alt oder älter, müssen Sie zehn Prozent des sogenannten Apothekenabgabepreises zuzahlen. Sie zahlen mindestens fünf und maximal zehn Euro, aber nie mehr, als das Mittel selbst kostet.
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Festbeträge gibt es nur für solche Medikamente, die Sie in gleicher oder ähnlicher Qualität wie die teureren Präparate erhalten können. Das sind vor allem die sogenannten Generika: preisgünstige Arzneimittel mit erprobten Wirkstoffen, deren Patentschutz abgelaufen ist.
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Festbeträge werden in einem gesetzlichen Verfahren festgelegt. Der Gesetzgeber hat sie eingeführt, um die Pharmahersteller dazu zu bringen, die Verkaufspreise für die Arzneimittel zu reduzieren.
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Für Medikamente, die unter Patentschutz stehen und eine neuartige Wirkungsweise haben oder die nachweislich besser als andere Medikamente wirken, wird kein Festbetrag festgelegt. Außerdem können Reserve-Antibiotika von den Festbeträgen ausgenommen werden.
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Der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen legt fest, für welche Wirkstoffe und ihre Kombinationen Festbeträge möglich sind. Er dokumentiert das in der Arzneimittel-Richtlinie. Der Spitzenverband der Krankenkassen ermittelt anschließend die Höhe der Festbeträge.
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Verordnet Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt ein Medikament, das über dem Festbetrag liegt, müssen Sie die Differenz selbst bezahlen - zusätzlich zu der üblichen Zuzahlung.
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Bei Arzneimittelpreisen um 20 Prozent unter dem Festbetrag ist es möglich, dass Sie keine Zuzahlung leisten müssen. Sie sparen so zwischen fünf und zehn Euro pro Medikament.
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