StartseiteVersicherungTK-LeistungsangebotWeitere LeistungenWas zahlt die TK bei Arzneimitteln?Das zahlt die TK bei Arznei- und Verbandmitteln
Das zahlt die TK bei Arznei- und VerbandmittelnOb und wie viel der Kosten die TK für ein Arznei- oder Verbandmittel übernimmt, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Alles zu Festbeträgen
Festbeträge gibt es nur für solche Medikamente, die Sie in gleicher oder ähnlicher Qualität wie die teureren Präparate erhalten können. Das sind vor allem die sogenannten Generika: preisgünstige Arzneimittel mit erprobten Wirkstoffen, deren Patentschutz abgelaufen ist.
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Festbeträge werden in einem gesetzlichen Verfahren festgelegt. Der Gesetzgeber hat sie eingeführt, um die Pharmahersteller dazu zu bringen, die Verkaufspreise für die Arzneimittel zu reduzieren.
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Für Medikamente, die unter Patentschutz stehen und eine neuartige Wirkungsweise haben oder die nachweislich besser als andere Medikamente wirken, wird kein Festbetrag festgelegt. Außerdem können Reserve-Antibiotika von den Festbeträgen ausgenommen werden.
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Der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen legt fest, für welche Wirkstoffe und ihre Kombinationen Festbeträge möglich sind. Er dokumentiert das in der Arzneimittel-Richtlinie. Der Spitzenverband der Krankenkassen ermittelt anschließend die Höhe der Festbeträge.
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Verordnet Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt ein Medikament, das über dem Festbetrag liegt, müssen Sie die Differenz selbst bezahlen - zusätzlich zu der üblichen Zuzahlung.
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Bei Arzneimittelpreisen um 20 Prozent unter dem Festbetrag ist es möglich, dass Sie keine Zuzahlung leisten müssen. Sie sparen so zwischen fünf und zehn Euro pro Medikament.
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