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Startseite Versicherung TK-Leistungsangebot Weitere Leistungen Arzneimittel - Fragen und Antworten Empfängnisverhütung und künstliche Befruchtung Übernimmt die TK die Kosten für Empfängnisverhütungsmittel?
Übernimmt die TK die Kosten für Empfängnisverhütungsmittel? Ja, wir übernehmen die Kosten. Vorausgesetzt, es handelt sich um ein rezeptpflichtiges Verhütungsmittel wie die Antibabypille oder die Spirale, Sie haben das 22. Lebensjahr noch nicht vollendet und Ihnen liegt ein ärztliches Kassenrezept vor.
Wichtig: Ab 18 Jahren müssen Sie die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent des Verkaufspreises, mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro leisten. Wird Ihnen ein empfängnisverhütendes Mittel zu therapeutischen Zwecken verschrieben, erhalten Sie dies auch auf Kassenrezept, wenn Sie älter als 22 Jahre sind. Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung, die Apotheke rechnet die Kosten direkt mit uns ab. Dies betrifft Fälle, in denen erst das Verhütungsmittel zusammen mit einem anderen Medikament die Erkrankung wirkungsvoll bekämpft oder in denen während der Einnahme eines Medikaments eine Schwangerschaft ausgeschlossen werden soll, um gesundheitsschädliche Auswirkungen zu vermeiden.Kosten für nicht rezeptpflichtige Notfallkontrazeptiva, die ärztlich verordnet wurden, werden ebenfalls übernommen.
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