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Für welche Arzneimittel gilt die Wahlmöglichkeit? Es gibt einige Voraussetzungen, ob und wie Sie ein anderes Arzneimittel wählen können. Informieren Sie sich, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen:
Die Ärztin oder der Arzt lässt den Austausch des verordneten Medikaments zu.Das verordnete Medikament und das Wahlmedikament beinhalten den gleichen Wirkstoff und die identische Wirkstoffmenge je Einzeldosis.Verordnetes Medikament und Wahlmedikament haben die gleiche oder eine austauschbare Darreichungsform.Verordnetes Medikament und Wahlmedikament haben die gleiche Stückzahl im Rahmen der Packungsgrößenverordnung.Verordnetes Medikament und Wahlmedikament haben ein gleiches Anwendungsgebiet. Das bedeutet: Versicherte müssen etwaige höhere Kosten, die mit der Wahl eines anderen Arzneimittels anfallen, selbst tragen. Diese Kosten können, mit Ausnahme der gesetzlichen Zuzahlung, nicht auf die Belastungsgrenze angerechnet werden.
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